Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss

Formular-Download, Hinweise und Ausfülltipps

Die Formulare für die Tragfähigkeitsprüfung Ihres Gründungsvorhabens gibt es normalerweise nur direkt bei der Arbeitsagentur im Anschluss an eine Beratung. Wir stellen Ihnen Muster der Vordrucke zum Download bereit und geben einige Hinweise zum Ausfüllen.

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Die Formulare für die Tragfähigkeitsprüfung Ihres Gründungsvorhabens gibt es normalerweise nur direkt bei der Arbeitsagentur im Anschluss an eine Beratung. Wir stellen Ihnen Muster der Vordrucke zum Download bereit und geben einige Hinweise zum Ausfüllen.

Die Arbeitsagentur rückt sämtliche Formulare rund um den Antrag auf Gründungszuschuss erst im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs heraus - also dann, wenn Sie sich bereits zur Gründung entschlossen haben. Damit Sie sich bereits vorab einen Eindruck von den Inhalten des Haupt-Fragebogens machen können, finden Sie bei akademie.de ein Muster des Antrags auf Gründungszuschuss - samt Hinweisen darauf, was Sie beim Ausfüllen beachten sollten.

Mit diesem Antrag ist es jedoch noch nicht getan: Eine unverzichtbare Voraussetzung für die Gewährung des Gründungszuschusses ist das Tragfähigkeitsgutachten einer fachkundigen Stelle. Auch dafür gibt es zwei spezielle Formulare, die wir Ihnen an dieser Stelle zu Ansichtszwecken zur Verfügung stellen möchten:

Bitte beachten Sie: Die beiden Muster dienen nur Ihrer Information. Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen und das dazugehörige Tragfähigkeitsgutachten einholen, ist zunächst ein persönliches Beratungsgespräch bei Ihrer Arbeitsagentur erforderlich! Bei dieser Gelegenheit bekommen Sie dann auch die vorbereiteten Vordrucke für das Tragfähigkeitsgutachten - darauf sind dann schon Ihr Name und Ihre "Kundennummer" aufgedruckt. Verzichten Sie daher darauf, die Ansichtsexemplare bereits ausgefüllt zum Beratungsgespräch mitzunehmen.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zum Antrag auf Gründungszuschuss und zum Tragfähigkeitsgutachten finden Sie in unserem großen Praxis-Leitfaden "Existenzgründung aus Arbeitslosigkeit".

Die Feststellung der "Tragfähigkeit"

Damit Gründungen aus der Arbeitslosigkeit Hand und Fuß haben, verlangt der Gesetzgeber die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Als solche gelten gemäß §57 SGB III, Abs. 2 die folgenden Institutionen und Organisationen:

  • Industrie- und Handelskammern,

  • Handwerkskammern,

  • berufsständische Kammern,

  • Fachverbände und

  • Kreditinstitute.

Bitte beachten Sie: Einen generellen Anspruch auf freie Gutachterwahl gibt es nicht (mehr). Manche Arbeitsagenturen akzeptieren aber nach wie vor auch Steuer- und Unternehmensberater als fachkundige Stellen, während andere auf dem Gutachten der zuständigen IHK oder Handwerkskammer bestehen.

Zum Schluss noch ein paar Hinweise auf die eine oder andere Stolperfalle beim Umgang mit den Vordrucken zum Tragfähigkeitsgutachten:

Formular 1: Anforderung der Stellungnahme

  • Zu Punkt 4: ("Ich war bereits in der Vergangenheit selbstständig tätig.") Falls Sie in der Vergangenheit bereits selbstständig waren, sollten Sie sinnvoll begründen können, warum Sie Ihre frühere selbstständige Tätigkeit aufgegeben haben. Das gilt vor allem dann, wenn Sie dafür schon einmal eine Förderung von der Arbeitsagentur erhalten haben. Wollen Sie die gleiche selbstständige Tätigkeit wie früher mit Gründungszuschuss wieder aufnehmen, müssen Sie gute Gründe anführen können, warum die geplante Gründung diesmal erfolgreich sein wird.

  • Bei Punkt 8 ("Ich bin damit einverstanden, dass die Stellungnahme von der Agentur für Arbeit unmittelbar bei der fachkundigen Stelle angefordert wird.") sind Sie meistens mit der Antwort "nein" besser bedient: Sie können dann selbst den Kontakt zur fachkundigen Stelle herstellen und müssen nicht darauf vertrauen, dass die Arbeitsagentur auch tatsächlich von sich aus aktiv wird.

  • Die Zustimmung zu Punkt 9 ("Ich bin damit einverstanden, dass die Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Beschleunigung des Antragsverfahrens direkt der Agentur für Arbeit zugeleitet wird.") ist hingegen weniger problematisch: Das Verfahren kann auf diese Weise wirklich beschleunigt werden. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, kreuzen Sie aber auch hier "nein" an: In dem Fall geben Sie die fertige Stellungnahme am besten persönlich bei der Arbeitsagentur ab.

Formular 2: Stellungnahme der fachkundigen Stelle

Dieses Formular brauchen Sie nicht auszufüllen: Darum kümmert sich die "fachkundige Stelle", also die IHK, Ihr Fachverband oder Ihre Bank.

Bitte beachten Sie: Die Kurzgutachten zu Gründungsvorhaben waren in der Vergangenheit meistens kostenlos. Durch die große Zahl der Fälle sind manche Kammern und Verbände aber dazu übergegangen, saftige Gebühren zu erheben (Größenordnung 100 Euro und mehr). Eine Kostenerstattung durch die Arbeitsagentur ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Das gilt erst recht dann, wenn Sie einen Berater Ihrer Wahl mit der Stellungnahme beauftragen. Bevor Sie also den Termin mit einer fachkundigen Stelle vereinbaren, sollten Sie unbedingt nach den anfallenden Kosten fragen und sich notfalls nach einer günstigeren Alternative umsehen!

Noch ein Tipp: Am besten holen Sie Ihre Tragfähigkeitsbescheinigung persönlich bei der von Ihnen ausgewählten oder von der Arbeitsagentur beauftragten fachkundigen Stelle ab. Geben Sie die Stellungnahme sicherheitshalber persönlich zusammen mit allen anderen Unterlagen bei Ihrer Arbeitsagentur ab.

Arbeitsagentur, Selbstständigkeit, Gründungszuschuss: Der große Ratgeber

Umfassende Informationen zum Gründungszuschuss, aber auch Informationen zu weiteren Leistungen der Arbeitsagentur für Arbeitslose mit Gründungsplänen oder selbstständigen Tätigkeiten finden Sie hier:

"Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und Coachingförderung - Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit".