Arbeitnehmer-Sparzulage für VL-Fondssparen
So funktioniert es praktisch mit VL-Fonds und Sparzulage
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Bei den vermögenswirksamen Leistungen auf Kapitalbeteiligungen über VL-Fonds behandeln wir hier zwei der möglichen Fälle, die praktisches Handeln erfordern:
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Fall 1: Sie zahlen schon über einen Sparplan in einen VL-Fonds ein, sind jedoch mit dem gewählten Fonds, dem hohen Fondsaufschlag oder den hohen Jahresgebühren für das Depot unzufrieden. Sie würden am liebsten wechseln und möchten wissen, ob und wie das geht.
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Fall 2: Sie gehören zu den Millionen Arbeitnehmern, die bisher jedes Jahr die staatliche Sparzulage von 20 Prozent verschenkten. Sie möchten wissen, wie Sie Ihren Sparplan für die VL-Fonds mit möglichst wenig Aufwand zu geringsten Gebühren und bei möglichst großer Fondsauswahl einrichten können.
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Fall 1: Kann ich meinen bestehenden VL-Fonds oder mein Fondsdepot wechseln?
Viele angebotene VL-Fonds gehören leider nicht zur Crème de la Crème der Aktienfonds. Die Wertentwicklung mancher Fonds ist oft schlechter als erhofft. Leider schwatzen viele "persönliche Bankberater" dem Kunden irgendeinen VL-Fonds auf. Der einfache Grund: Das eigene Haus oder eine Tochter des Konzerns hat diesen Fonds ausgegeben. Wählt der Kunde diesen hauseigenen Fonds, verdient die Bank nicht nur Provision am Kunden, sondern auch über die Fondsverwaltungsgebühren. Entsprechend mager ist oft die Anzahl der angebotenen Fonds. Die Discountbroker wie comdirekt oder DAB-Bank bieten zwar Rabatte auf den Fondsaufschlag, aber leider keine VL-Fonds an und fallen hier als Alternative aus. Offenbar ist den Discountbrokern der Verwaltungsaufwand für die recht geringen Fonds-Sparbeiträge zu hoch. Dem Vorteil der staatlichen Sparzulage von 20 % auf Ihre Einzahlungen für VL-Fonds können so auch größere Nachteile gegenüberstehen. Wenn Sie sich in einer solchen ungünstigen Gesamtsituation befinden, entsteht die Frage:
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Kann ich meinen VL-Fonds wechseln oder einen anderen Anbieter wählen, ohne dass mein bisher erworbener Anspruch auf Sparzulage verfällt? Die Antwort lautet Ja und Nein zugleich. Ihre bisherigen Einzahlungen dürfen Sie leider sieben Jahre lang nicht anrühren, sonst verfallen Ihre bisherigen Ansprüche auf die Sparzulage. Das Vermögensbildungsgesetz, das ja Arbeitnehmer zur Vermögensbildung mit Kapitalanlagen motivieren und trainieren will, beschränkt hier widersinnig den eigentlich erforderlichen Handlungsspielraum: Sie dürfen die bisherigen VL-Fonds nicht in einen anderen VL-Fonds umtauschen. Und Sie dürfen auch nicht mit Ihrem bestehenden VL-Fonds zu einem anderen Finanzdienstleister umziehen, bei dem Sie ein neues Depot aufmachen.
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Für die weitere Zukunft können Sie jedoch ab sofort Ihren bisherigen VL-Fonds pausieren lassen und dort einfach nichts mehr einzahlen. Zugleich wählen Sie einen neuen VL-Fonds, in den Sie dann zukünftig Ihre Sparbeiträge einzahlen lassen. Prüfen Sie aber, ob Ihr Finanzinstitut Ihnen dafür möglicherweise nicht weitere jährliche Depotgebühren für den zweiten VL-Fonds in Rechnung stellt, d. h. dann zweifach Depotgebühren verlangt.
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Wenn Sie in den bisherigen VL-Fonds nichts mehr einzahlen möchten, sondern in einen neuen VL-Fonds, können Sie sich auch gleich einen anderen Finanzdienstleister suchen und dort ein neues Fondsdepot eröffnen. Speziell dann, wenn Ihre Bank Ihnen keine umfassende Auswahl an VL-Fonds anbietet. Mehr dazu im nächsten Unterkapitel: VL-Fonds und VL-Depot finden. Das neue Finanzinstitut schickt Ihnen nach Depoteröffnung eine Mitteilung zur Vorlage beim Arbeitgeber zu, in dem die neue Kontoverbindung für die regelmäßigen Einzahlungen von Ihrem Gehaltskonto für Ihren neuen VL-Fonds angegeben ist.
Falls Sie zu einem neuen VL-Fonds-Anbieter wechseln wollen, sollten Sie vorher prüfen, ob Ihr bisheriger Anbieter Ihnen für das dann bis zum 7. Jahr ruhende bisherige VL-Fondsdepot nicht jährlich weiter Depotgebühren berechnet. Das könnte teuer werden. Befinden Sie sich noch im ersten Jahr des VL-Fonds-Sparens, könnten Sie dort das Depot einfach kündigen und auflösen. Beim neuen VL-Fonds-Anbieter lassen Sie dann auf Ihr neues VL-Fondsdepot erneut die VL-Sparbeiträge für das erste Jahr überweisen. Wenn Sie bis zum 31.12. die 400 Euro eingezahlt haben, ist Ihnen die maximale Sparzulage für das erste Jahr gesichert.
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Fall 2: Wie gehe ich vor, um einen VL-Fonds einzurichten und die Sparzulage vom Staat zu erhalten?
Im folgenden erläutern wir in einzelnen Schritten, wie Sie erstmals ein VL-Fondsdepot einrichten, um neben der Wwertentwicklung der Fonds die Sparzulagen zu erhalten. Ist alles eingerichtet, ist der Aufwand für die späteren Jahre minimal.
Schritt 1: Zunächst prüfen Sie, ob Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen innerhalb der Grenzen für die VL-Sparzulage liegen wird. Ein Anhaltspunkt gibt Ihnen Ihre Steuererklärung für das vergangene Jahr. Sie sind sparzulagenberechtigt, wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro für Alleinstehende liegt. Bei sich gemeinsam zu Steuer veranlagenden Ehepartnern dürfen 40.000 Euro nicht überschritten werden. Sind dabei beide Ehepartner Lohnsteuerzahler, sind auch beide sparzulagenberechtigt. Liegen Sie über den genannten Einkommensbeträgen, würde auch die Ausnutzung aller Steuertricks Ihnen nichts nutzen, da sich die Fördergrenze auf das Einkommen vor Steuern bezieht.
Schritt 2: Falls Sie die Sparzulage beanspruchen können, sollten Sie sich zunächst über die Anlagestrategie klar werden und einen geeigneten VL-Fonds aussuchen. Ehepartner, die zweimal VL-Fonds nutzen können, sollten dabei ihre Fonds in unterschiedlichen Anlagesegmenten wählen, um das Risiko bei der Wertentwicklung besser zu streuen. Hinweise zur Anlagestrategie finden Sie unter Auswahl VL-Fonds.
Schritt 3: Anbieter für VL-Fondsdepot und den VL-Fonds auswählen. Nun müssen Sie einen VL-Fonds auswählen und zugleich einen Fondsanbieter finden, bei dem Sie Ihr VL-Fondsdepot und Ihren Fondssparplan einrichten.
Der Bundesverband Deutscher Investmentgesellschaften (BVI) veröffentlicht eine umfangreiche Liste mit Investmentfonds, die die Voraussetzung für die Arbeitnehmer-Sparzulage erfüllen.
Überlegungen zur Fondsauswahl, die bei den VL-Fonds - neben möglichst hoher Rendite - auch langfristig möglichst risikoarm sein sollte, werden weiter unten noch dargestellt.
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Auf breite VL-Fondsauswahlmöglichkeit und die Depotkondtionen achten!
Vermeiden Sie bei der Wahl Ihres Fondsdepots Anbieter, die Ihnen nur eine sehr begrenzte Palette von VL-Fonds bieten. Und vermeiden Sie Anbieter, die Ihnen Depotgebühren für jeden neu gewählten VL-Fonds berechnen. Banken und Versicherungsvertreter bieten vielfach leider nur eine sehr reduzierte Anzahl aller VL-Fonds an: nämlich nur die, die von Fondsgesellschaften im eigenen Konzern herausgegeben wurden. Ein Fondsdepot direkt bei einer Fondsgesellschaft bedeutet ebenfalls, dass Sie nur aus deren VL-fähigen Fonds auswählen dürfen. Sie brauchen aber eine möglichst breite Fondspalette und speziell auch die Möglichkeit, sich in einem späteren Jahr für einen anderen VL-Fonds zu entscheiden, diesen zu besparen und den bisher besparten VL-Fonds ruhen zu lassen, bis er nach sieben Jahren sparzulagenreif ist. Wegen dieses Eventualfalls sollten Sie aufpassen, dass Sie nicht ein Depot dort eröffnen, wo Sie für jeden neu gewählten VL-Fonds eine weitere jährliche Depotgebühr zahlen müssen.
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Bei der Eröffnung des Fondsdepots fürs VL-Fondssparen sollten Sie sich auch vorläufig festlegen, ob die Sparbeiträge monatlich (12 mal 34 Euro = 408 Euro), jedes Quartal (4 mal 100 Euro) oder einmal im Jahr (einmal 400 Euro) vom Nettogehalt abgezogen und überwiesen werden sollen. Bei einer monatlichen Besparung ist das Risiko schwankender Wertentwicklung des besparten VL-Fondsvermögens durch den sogenannten Cost Average Effekt geringer als bei jährlichen Sparbeiträgen. Wenn Sie nicht am Jahresanfang mit dem VL-Sparen anfangen und auch im ersten Jahr die maximale Sparzulage bei monatlichen Sparbeiträgen erreichen wollen, müssen Sie zusehen, dass Ihr Arbeitgeber von Ihrem Gehaltskonto einmalig am Anfang zusätzlich die Sparbeiträge für die schon verstrichenen Monate des Jahres überweist - insgesamt sollten pro Jahr mindestens 400 Euro eingezahlt sein.
Schritt 4: Nachdem Sie Ihr Fondsdepot eingerichtet haben, erhalten Sie vom Fondsanbieter eine Bescheinigung für Ihre VL-Fondsanlage zur Vorlage beim Arbeitgeber. Die Bescheinigung enthält Angaben über die Höhe und den Zahlungsrhythmus der Beiträge sowie die Bankverbindung für den Dauerauftrag der Sparbeiträge. Diese Bescheinigung legen Sie dann der Lohnbuchhaltung Ihres Arbeitgebers vor. Die Sparbeiträge für Ihren VL-Fondssparplan müssen nämlich direkt vom Arbeitgeber von Ihrem Gehaltskonto abgebucht werden. Der Arbeitgeber ist dazu über das Vermögensbildungsgesetz verpflichtet und es kostet ihn ja auch nichts. Die Sparbeiträge werden auch im monatlichen Lohn/Gehaltsabrechnungsbogen als separater Posten ausgewiesen.
Möglicherweise sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber auch schon vor Schritt 3 das Gespräch suchen. Bei einigen Tarifgemeinschaften ist in den Tarifverträgen sowieso die Beteiligung oder gar vollständige Übernahme der Sparbeiträge für VL-Fonds durch den Arbeitgeber vereinbart, was Sie sich auf keinen Fall entgehen lassen sollten. Wie nachfolgender Tipp zeigt, ergibt sich hier aber auch sonst vielleicht ein guter Anlass, um einmal unverbindlich wegen einer kleinen Gehaltserhöhung nachzufragen:
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Den Arbeitsgeber an Ihren Beiträgen für VL-Fonds beteiligen
Fragen kostet bekanntlich nichts. Und vielleicht haben Sie ja auch mal eine Lohn- oder Gehaltserhöhung verdient. Dann nehmen Sie doch die Chance wahr, beim Chef freundlich nachzufragen, ob er nicht einer Gehaltserhöhung von netto 34 Euro monatlich zustimmt. Sind Sie damit erfolgreich, erhalten Sie nicht nur die Sparzulage vom Staat, sondern zusätzlich noch über die Gehaltserhöung jährlich 408 Euro. Auch wenn Sie nur eine anteilige Beteiligung Ihres Arbeitgebers erreichen, addieren sich diese Sparbeiträge plus Fondsrenite plus Sparzulage mit den Jahren doch zu einer beträchtlichen Summe.
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Wichtig zu wissen ist jedenfalls, dass der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet ist, auf Ihren Wunsch hin von Ihrem Gehalt regelmäßige Sparbeiträge fürs VL-Fondssparen abzuziehen und per Dauerauftrag auf Ihr VL-Fondsdepot zu überweisen. Genaueres findet sich in § 11, Abs. 1 5. VermBG. Die Überweisungen sind ja ein automatischer Vorgang und für ihn daher kaum mit Aufwand verbunden.
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Die 400 Euro auch im Anfangsjahr voll ausschöpfen
Sehen Sie zu, dass Sie auch im Anfangsjahr die 400 Euro voll ausschöpfen, um auch im ersten Jahr die volle Sparzulage von 80 Euro mitzunehmen. Die erste Überweisung Ihres Arbeitgebers sollte also zusätzlich zum regulären Sparbeitrag noch den Betrag für die schon abgelaufenen Monate des Jahres umfassen. Berechnungsformel: Anzahl schon abgelaufenen Jahresmonate mal 34 Euro.
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Bei kleinen und mittelständischen Betrieben ist das VL-Fondssparen nicht immer bekannt, so dass Sie hier eventuell die Lohnbuchhaltung über die einfache Maßnahme des Dauerauftrags aufklären müssen.
Schritt 5: Einmal jährlich ein Häkchen in der Steuererklärung machen, Zeile 23 Anlage N ausfüllen und VL-Bescheinigung mit beifügen. Ist der Dauerauftrag eingerichtet, gibt es für Sie die nächsten sieben Jahre in der Regel kaum noch etwas zu tun, außer bei Ihrer Steuererklärung. In jedem neuen Jahr wird Ihnen von Ihrem Fondsdepotanbieter eine VL-Bescheinigung über Ihre im Vorjahr insgesamt geleisteten Einzahlungen in Ihren VL-Fonds übersandt. Diese Bescheinigung nennt sich "Anlage VL". Diese sollten Sie unbedingt Ihrer jährlichen Steuerklärung beifügen. Im Hauptformular der Steuererklärung kreuzen Sie dabei auf Seite 1 ganz oben das entsprechende Kästchen "Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage" an. Dann füllen Sie die Zeile 23 in der Anlage N aus, die ebenfalls der Steuererklärung beigefügt wird. Das ganze ist in 3 Minuten erledigt und bringt dann später 80 Euro, was einem Stundenlohn von 1.600 Euro entspricht. Schließlich fügen Sie der Steuererklärung die vom Fondsdepotanbieter übersandte "Anlage VL" bei.
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Vergessen Sie nicht die VL-Bescheinigung in der Steuererklärung
Das Finanzamt braucht einen Beleg, dass Sie in Ihren VL-Fonds eingezahlt haben. Auf der Lohnsteuerkarte wird das nicht eingetragen. Wenn Sie die Anlage VL des Finanzdienstleister für Ihre Jahreseinzahlungen in den VL-Fonds dem Finanzamt bei der Steuererklärung nicht mitschicken, setzt das Finanzamt für Sie keine Sparzulage fest. Dann erhalten Sie später nach Ablauf der sieben Jahre für dieses Steuerjahr auch keine Sparzulage. Allerdings ist es auch möglich, gleich zu Jahresbeginn Ihre Steuererklärung für das Vorjahr abzugeben, um damit schneller an Ihre Steuerrückerstattung zu kommen. Dann dürfen Sie aber nicht vergessen, Ihre Anlage VL zusammen mit dem Einkommensteuerformular für Ihre Steuererklärung dem Finanzamt nachzureichen! Diese sollte spätestens im März des Folgejahres vom VL-Fondsdepotanbieter bei Ihnen eintreffen. Im Einkommensteuerformular müssen Sie dann nur die erste Seite noch einmal ausfüllen und das entsprechende Kästchen "Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage" oben ankreuzen. Die leeren Innenblätter des ESt-Formulars müssen Sie nicht mitschicken. Für diese Nachreichung haben Sie maximal zwei Jahre nach Ende des Jahres für die Steuererklärung Zeit.
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Zwei Fragen und Antworten bei Änderung der Einkommensverhältnisse:
Was passiert, wenn ich in späteren Jahren mehr als 20.000 Euro (Single) oder 40.000 Euro (Ehepaare) vor Steuern verdiene? Sie können dann entweder weiter in den Fonds einzahlen oder nichts mehr einzahlen und den Fonds ruhen lassen. Um die schon angesammelten Sparzulagen nicht zu verlieren, die vom Finanzamt in den Steuerbescheiden für die Vorjahre festgesetzt wurden, dürfen Sie aber den VL-Fonds bis zum Ende des siebten Jahres nicht verkaufen.
Was passiert, wenn ich später finanziell die 400 Euro Sparleistung im Jahr nicht mehr aufbringen kann? Sie können in diesem Fall den Fonds ruhen lassen (per Mitteilung an den Fondsdepotanbieter) und nichts mehr einzahlen. Wenn Sie jedoch über ein Jahr arbeitslos waren, können Sie den Fonds vorzeitig auflösen, ohne dass Ihre angesammelten Sparzulagen verfallen.