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Domain pfänden
Sie haben als Gläubiger einen Titel gegen den Schuldner, es gibt aber anscheinend nichts zu pfänden? Dann schauen Sie doch mal bei den Registrierungsstellen, ob der Schuldner Inhaber einer oder mehrerer interessanter Internet-Domains ist. Auch Domains können grundsätzlich gepfändet und verwertet werden. Außerdem lassen sie sich auch als Sicherheit gegen Zahlungsausfall heranziehen. Wir sagen Ihnen, wie's funktioniert.
Die Pfändbarkeit von Internet-Domains war in der Rechtsprechung lange Zeit umstritten. Jetzt hat der BGH diese Frage endgültig entschieden (Urt. vom 05.07.2005, Az. VII ZB 5/05).
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Domain als Sicherheit
Internet-Domains (oder juristisch präzise, die Rechte des Domaininhabers gegenüber der Registrierungsstelle) können vom Domaininhaber auch als Sicherheit an seine Gläubiger abgetreten werden. Der Betreiber einer Website kann auf diese Weise eine Sicherheit gegen Zahlungsausfall für das vereinbarte Honorar leisten, beispielsweise für Aufträge an Programmierer oder Webdesigner.
Dazu ist der Abschluss eines entsprechenden Vertrags zwischen dem Domaininhaber (als Sicherungsgeber) mit dem Auftragnehmer/Gläubiger (als Sicherungsnehmer) erforderlich. Diese Vereinbarung kann auch als Bestandteil in einen Werkvertrag etwa über die Erstellung der Website eingehen.