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Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DR) ist die mächtigste Rentenvorsorge-Lobby Deutschlands. Seit vielen Jahren bemüht sich die DR darum, dass Millionen Selbstständige gesetzliche Zwangsrentenbeiträge zahlen sollen. Dazu nutzt die DR die von ihr finanzierte AVID-2005-Studie. Bei den dort ermittelten Altersvorsorgeprognosen werden Immobilien-, Betriebs-, Wertpapier-, sonstiges Vermögen und daraus erzielte Erträge einfach mit Null Euro angesetzt. Und das, obwohl sich gerade Selbstständige über diese Vermögenswerte ihre Altersvorsorge sichern.
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Mit diesem plumpen Trick - mit dem auch selbständige Milliardäre zur bedrohten Altersarmutskaste zu zählen sind - sichert sich die DR über ihre AVID Studie ihr Wunschergebnis: Selbstständige schneiden bei den prognostizierten späteren "Alterseinkommen" besonders schlecht ab und sind angeblich mangels Vorsorge von späterer Altersarmut besonders betroffen. Entsprechend wirkt die DR über ihr Positionspapier oder Gutachten des Sozialbeirats auf Sozialpolitik und Öffentlichkeit ein, um über Zwangsrentenbeiträge an jährliche Milliardensummen Selbstständiger heranzukommen.
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Wie die AVID 2005 Studie die Selbstständigen zur Altersarmuts-Risikogruppe macht
Die Bedeutung der AVID-Studien wird im Beitrag "Altersvorsorge in Deutschland" von Dina Frommert in der Zeitschrift "Deutsche Rentenversicherung" in der Ausgabe 2/2010 erläutert:
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Die Studien "Altersvorsorge in Deutschland (AVID)" ergänzen die Routinestatistik der gesetzlichen Rentenversicherung um Informationen, die für die Sozialpolitikberatung unerlässlich sind. Sie liefern ein umfassendes Bild der künftigen Alterssicherung für bestimmte Geburtsjahrgänge und ermöglichen damit schon im Vorfeld eine Einschätzung der Auswirkungen aktueller Reformen. (Hervorhebung akademie.de)
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Bei den AVID-Studien geht es also darum, die Sozialpolitik in Deutschland zu beeinflussen.
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Wie wir noch sehen werden, spielen die Ergebnisse der AVID 2005 Studie bis heute eine wichtige Rolle. Und die Deutschen Rentenversicherung Bund propagiert seit Jahren die Zwangsaltersvorsorge für Selbständige und argumentiert dabei mit deren drohender Altersarmut.
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Der Auftraggeber der Studie sind die Deutsche Rentenversicherung und das BMAS. Betrachten wir zunächst, wie die AVID 2005 Studie das zukünftige "Netto-Alterseinkommen" jeweiliger Altersgruppen ermittelt. Bei der Berechnung zukünftiger Alterseinkommen jeweiliger Altersgruppen berücksichtigt die Studie folgende Positionen:
Gesetzliche Rentenversicherung (GRV), Beamtenversorgung (BV), Alterssicherung der Landwirte (ADL) sowie berufsständische Versorgungswerke (BSV) für Notare, Ärzte, Zahnärzte usw.
Betriebliche Altersversorgung in der Privatwirtschaft (BAV), Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (ZÖD)
Riesterrente (RIE), private Rentenversicherungen (PRV) sowie Lebensversicherungen (LV)
Man berücksichtigt also fast ausschließlich Vorsorgepositionen, die für abhängig Beschäftigte gelten! Nicht als Vorsorgeleistung gezählt werden in der Studie u. a. folgende, für Selbstständige typische und besonders wichtige Formen der Altersvorsorge, wie etwa:
Wohneigentum einschließlich ersparter Miete
sonstiges Immobilieneigentum (Wohnen, Gewerbe, Land, Forst) einschließlich Miet- und Pachterträge
eigenes Betriebsvermögen sowie betriebliche Erträge
Geschäftsanteile an anderen Unternehmen
Wertpapierbesitz, Zinserträge aus Anleihen, Dividenden aus Aktien
Edelmetalle, Kunst, Antiquitäten
Geldvermögen und Zinserträge
Einkommen aus Berufstätigkeit im Ruhestand
Derart arm gerechnet, verwundert im AVID 2005 Endbericht das Ergebnis für Selbstständige auf S. 247 f. nicht mehr:
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Niedrige Alterseinkommen resultieren somit – nicht überraschend – in allen Gruppen insbesondere aus kürzeren sozialversicherungspflichtigen Vollzeiterwerbsphasen ... Personen im unteren Quintil haben außerdem überdurchschnittlich lange Selbstständigenzeiten. Besonders ausgeprägt ist dies bei verheirateten Männern in den alten Ländern. Sie sind durchschnittlich 12,1 Jahre selbstständig erwerbstätig, in den oberen Quintilen dagegen nur 2,0 Jahre.
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Demnach will uns die Studie weismachen:
Bei der Gruppe im ersten Fünftel (20 %) mit den niedrigsten Alters-Nettoeinkommen sind diejenigen Selbständige vertreten, die besonders lange selbständig arbeiteten.
Selbständige im obersten Fünftel der Einkommensverteilung, also in der Gruppe mit dem höchsten Netto-Alterseinkommen, waren demgegenüber nur ganz kurze Zeit selbständig.
Fazit: Selbständige sind angeblich umso stärker von zukünftiger Altersarmut betroffen, je länger sie selbständig waren. Selbständigkeit führt demnach klar in die Altersarmut.
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Das Vorgehen in der AVID-2005-Studie bezüglich Selbstständiger könnte man mit dem - rein fiktiven - Fall vergleichen, eine Studie des McDonald Konzerns würde ermitteln, dass Menschen umso eher vom Hungertod bedroht sind, je weniger Hamburger sie essen.
Man müsste für die Studie einfach nur methodisch festlegen, dass allein Hamburger als Nahrungsmittel gelten sollen und in der Befragung nur der Hamburgerverzehr als Kalorienaufnahme erfasst wird. Nehmen wir an, dass insbesondere Selbständige keine oder wenig Hamburger essen. Diese nehmen nach Studiendesign demnach keine oder wenig Kalorien zu sich und werden gemäß wissenschaftlich ermittelter Studienergebnisse bald den Hungertod erleiden.
Um diese drohende Hungerkatastrophe bei den Selbständigen abzuwenden, kann man dann absatzsteigernd den Gesetzgeber wissenschaftlich begründet auffordern, die gesetzliche Zwangsernährung von Selbständigen mit Hamburgern sicherzustellen. Bei der Altersvorsorge-Sozialforschung der Vorsorgelobbys sind derartige Verfahren jedenfalls hinsichtlich prognostizierter Alterseinkommen Selbstständiger möglich.
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Das Ergebnis der AVID-2005-Studie, dass Selbständige umso mehr von Altersarmut betroffen sind, je länger sie selbständig waren, muss also nicht verwundern. Die von Selbständigen betriebene klassische Altersvorsorge mittels Mehrung von Betriebsvermögen und Vermögensbildung wird für die Ermittlung zukünftiger Alterseinkommen einfach ignoriert. Und dieses Vermögen sowie das Einkommen aus Vermögen ist erheblich. Beispielsweise belegen die Ergebnisse der ASID 2007 Studie von Infratest für männliche Selbständige in den alten Ländern ab 65 Jahren:
Erwerbseinkommen ab 65 Jahren erzielen monatlich: 19 % der Handwerker (1.113 €), 22 % der Gewerbetreibenden (2.279 €), 34 % der sonstigen Freiberufler (2.092 €) und 39 % der verkammerten Freiberufler (3.318 €).
Einkommen aus Vermietung und Verpachtung ab 65 Jahren erzielen monatlich: 32 % der sonstigen Freiberufler (675 €), 35 % der Gewerbetreibenden (1.884 €), 41 % der Handwerker (996 €), verkammerte Freiberufler (3.528 €).
Monatliche Zinseinkünfte erzielen Selbständige ab 65 Jahren monatlich zwischen 28 % der Landwirte und 42 % der verkammerten Freiberufler. Dabei liegen die monatlichen Zinseinkünfte zwischen 89 € bei Landwirten und bis 400 € bei Gewerbetreibenden.
Zusätzlich ist einzurechnen, dass Selbständige ab 65 Jahren nicht nur laufendes Einkommen aus dem Vermögen erzielen bzw. bei Wohneigentum die Miete sparen.
Sofern erforderlich, können sie auch ihre im Verlauf ihres Lebens angesammelten Vermögenswerte als private Rente verzehren. Wie die MEA-Studie 2009 "Das Altersvorsorge-Verhalten von Selbständigen" auf S. 21 anhand der SAVE-Datenerhebungen belegt, betrug 2006 das gemittelte Nettogesamtvermögen bei Selbständigen 470.492 € und damit mehr als das Dreifache der abhängig Beschäftigten!
(Wie auch die MEA-Studie als Studie im Auftrag der Versicherungslobby den Selbständigen systematisch Altersarmut unterschiebt, wird im Teil dieser Serie beschrieben. Umgekehrt zur AVID 2005 Studie werden hier einfach die erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche weggelassen. Arm gerechnet werden hier die Selbständigen, die lange abhängig beschäftigt waren.)
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Wie die Deutsche Rentenversicherung die Altersarmutsprognose für Selbständige aus der AVID-2005-Studie einsetzt
Die Wissenschaftler der AVID 2005 Studie weisen zwar noch darauf hin, dass bei ihrer Prognose für die Netto-Alterseinkommen Selbstständiger deren Vermögenswerte und Einkommen aus diesem Vermögen fehlen.
Im rentenpolitischen Einsatz der Studienergebnisse entfällt dann dieser Hinweis. So im Positionspapier der Deutschen Rentenversicherung Bund, in dem die Zwangsaltersvorsorge für Selbständige propagiert wird. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, vermittelt diese Position persönlich im Beitrag "Weiterentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Erwerbstätigenversicherung - Ansätze zur Begründung und konkreten Ausgestaltung" in RV aktuell 01/2008 und zieht dazu die Ergebnisse der AVID-2005-Studie heran:
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Letztlich ist deshalb davon auszugehen, dass gegenwärtig rd. 2 bis 3 Millionen Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung sind. Ob und inwieweit diese Personen in ausreichendem Maße privat für das Alter vorsorgen oder aber im Alter von Armut bedroht sind, ist unbekannt. Die jüngst erschienene Studie "Altersvorsorge in Deutschland 2005" (AVID 2005), bei der auch Informationen über die private Altersvorsorge derjenigen Personen erhoben wurden, die nicht in der RV versichert sind, stimmt insoweit aber skeptisch: Danach weisen die Biographien von Personen mit geringem Netto-Alterseinkommen zwei- bis dreimal so lange Phasen einer selbständigen Tätigkeit auf wie die Biographien von Menschen mit höherem Alterseinkommen. (Hervorhebung akademie.de)
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Dass die genauen Vorsorgedaten für Selbständige ohne Zwangsrente "unbekannt" sind, liegt jedoch an den Vorgaben der Deutschen Rentenversicherung als Auftraggeber. Die AVID 2005 Studie fragt nämlich - zum Nachteil der Selbständigen - einfach nur die Vorsorgewerte ab, die in die Dogmatik der rentensozialistischen Bürokratie hineinpassen.
Insofern ist es der blanke Hohn, wenn der Präsident der Deutschen Rentenversicherung dann später das "geringe Netto-Alterseinkommen" von Personen mit mehrfach langen "Phasen einer selbständigen Tätigkeit" hervorhebt, um damit für die Alterszwangsvorsorge für Selbständige zu argumentieren. Schließlich ist die DR als Forschungsauftraggeber und damit beim Studiendesign für die abzufragenden Daten und die Definition von "Netto-Alterseinkommen" mitverantwortlich, mit denen über die Studie Selbständigen angeblich die Altersarmut droht. Ebenfalls erstaunlich ist, dass Herr Dr. Rische bei diesen Studienergebnissen nicht mehr von einer Prognose spricht, sondern fälschlich bereits tatsächliche Netto-Alterseinkommen Selbstständiger unterstellt.
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Einfluss der AVID-2005-Studie auf Sozialbeirat-Gutachten 2009
Und das Gutachten des Sozialbeirats der Bundesregierung zum Rentenversicherungsbericht 2009 (der gemäß § 155 SGB VI konstituiert wird und einen hohen Einfluss auf die Altersvorsorgepolitik von Bundesregierung, Bundestag und die Medien hat), wiederholt diese Behauptung mit Hinweis auf die AVID-2005-Studie erneut, um die angeblich dringend gebotene Zwangsrentenpflicht für Selbstständige wissenschaftlich zu begründen:
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In den Biographien von Personen mit niedrigem Netto-Alterseinkommen sind bis zu dreimal längere Phasen der Selbständigkeit zu finden als bei Personen mit höheren Alterseinkommen. (Sozialbeirat, BT-Drs. 17/52, S. 79, Punkt 54)
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Und im Gutachten 2011 mahnt der Sozialbeirat erneut die angebliche Dringlichkeit dieses angeblichen Problems an:
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Die Diskussion, wie einer vermehrt drohenden Altersarmut begegnet werden kann, muss daher weitergeführt werden und zu umfassenden Lösungen gelangen. So wird z. B. die Antwort auf die Frage, ob und wie Selbstständige in das System der obligatorischen Alterssicherung eingebunden werden sollen, immer dringender (dazu Sozialbeirat, BT-Drs. 17/52, S. 78 ff.).
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Ergebnis
Der Deutschen Rentenversicherung Bund gelingt es als Forschungsauftraggeber der AVID-2005-Studie, durch die plumpe Definition der zu prognostizierenden "Netto-Alterseinkommen" möglichst viele Selbständige rechnerisch in die angebliche Altersarmut zu manövrieren.
Der einfache Trick besteht darin, die wesentlichen Pluspunkte des Altersvorsorge-Verhaltens Selbstständiger wegzulassen, nämlich ihre Vermögenswerte und ihr erhebliches Einkommen aus diesen Vermögen auszublenden. Damit sind definitionsgemäß sogar selbstständige Milliardäre mangels solcher "Netto-Alterseinkommen" von Altersarmut bedroht, sofern sie nicht ausreichend gesetzliche oder betriebliche Versorgungsansprüche bzw. Lebensversicherungen nachweisen können.
Mit diesen krassen Realitätsverfälschungen wird dann rentensozialistische Politik gegen Selbstständige betrieben - sei es als Positionspapier oder per Einfluss über die Vertreter im Sozialbeirat der Bundesregierung und dortige Gutachten.
Medien und Politiker haben in den letzten Jahren kritiklos diese Falschbehauptung drohender Altersarmut Selbständiger übernommen. Inzwischen gehört diese Falschinformation zum vermeintlichen Grundwissen nicht nur der Journalisten und Politiker, sondern auch der Allgemeinheit.
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Die wirklichen Zahlen zur Altersarmut in Deutschland
Es wundert nicht, wenn die Akteure der Kampagne "Zwangsaltersvorsorge für Selbständige" die wesentlichen, seriöseren Zahlen verschweigen und auf Tricksereien ausweichen. Keiner der Akteure nennt die Zahlen des Statistischen Bundesamts und die Zahlen im letzten Alterssicherungsberichts der Bundesregierung. Schon diese verweisen das Märchen über einen den Selbständigen drohenden Altersarmuts-Tsunami ins Land der Träume:
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Von 2005 bis 2010 ging die Quote Selbstständiger mit armutsgefährdenden Einkommen immer weiter zurück. Gleichzeitig rutschen zunehmend sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer und noch mehr die Arbeitslosen in die armutsgefährdende Einkommenszone.
Konkret sank gemäß den Erhebungen des Statistischen Bundesamts die Quote armutsgefährdeter Selbstständiger von 2005 bis 2010 um 8 %, nämlich von 9,1 % auf 8,4 % aller Selbstständigen. Dagegen stieg die Quote der armutsgefährdeten abhängig Beschäftigten um weitere 4 % an, nämlich von 7,1 % auf 7,4 %. Noch stärker, nämlich um 9 % stieg die Armutsgefährdungsquote bei den Arbeitslosen, nämlich von 49,6 % auf 54 %.
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Im Jahr 2008 war die Quote Selbstständiger, die im Alter staatliche Hilfe benötigte, mit 4 % gleich hoch wie die Quote bei den rentenversicherungspflichtig Beschäftigten.
Gemäß der Alterseinkommensstatistik 2008 im Alterssicherungsbericht 2008 der Bundesregierung, die in den Tabellen BC.25 bis BC.27 ausgewiesen werden, beanspruchen nur 4 % aller Selbständigen im Ruhestand ab 65 Jahren staatliche Transferleistungen wie Wohngeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung. Bei den versicherungspflichtigen Arbeitnehmer-Rentnern ab 65 liegt die Quote für staatliche Hilfezahlungen ebenfalls bei 4 %. Sogar etwa 3 % der Beamten ab 65 erhalten im Ruhestand derartige Sozialtransfers. Mehr dazu im Beitrag "Gerechtigkeitslücke oder Gerechtigkeitslüge" hier auf akademie.de.
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Ergebnis
Die Altersarmutsquote Selbständiger liegt mit 4 % völlig im Normalbereich, da sie der Quote abhängig Beschäftigter mit Rentenversicherungspflicht entspricht. Dabei sind gerade Selbständige der einzige Lichtblick. Denn nur hier sinkt seit 2005 die Armutsgefährungsquote. Viel mehr sollte sich die Politik um die statistisch wirklich nachweisbare steigende Armutsgefährdung bei den Arbeitnehmern und den Arbeits- und Erwerbslosen sorgen.