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Wenn ein gelernter Kaufmann oder eine studierte Kauffrau als "Kaufmann um die Ecke" ein Geschäft eröffnen, gelten sie noch lange nicht als Kaufleute im Sinne des Handelsrechts. Wir räumen mit Missverständnissen und Gerüchten rund um den Kaufmanns-Status auf.
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Kaufmänner und -frauen gibt es hierzulande viele:
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Angefangen beim (Lebensmittel-)Händler mit seinem "Kaufmannsladen",
über die Absolventen einer kaufmännischen Ausbildung (z. B. Industrie-, Einzelhandels- oder Bürokaufleute) und die
studierten Wirtschaftswissenschaftler und Betriebswirte (die sogenannten Diplom-Kaufleute) bis hin
zu Kaufleuten im Sinne des Handels- und Steuerrechts.
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Mehr als nur Begriffshuberei
Die Ein- und Abgrenzung der Kaufmannseigenschaft ist alles andere als begrifflicher Selbstzweck: Ob Sie in der Praxis als Kaufmann gelten oder nicht, macht im Streit mit Geschäftspartnern oder dem Finanzamt unter Umständen einen sehr kostspieligen Unterschied.
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Kurz gesagt: Während Verbraucher und Nicht-Kaufleute grundsätzlich nur dem "einfachen" Bürgerlichen Gesetzbuch unterworfen sind, müssen handelsrechtliche Kaufleute ...
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die wesentlich weitergehenden Sorgfalts- und Informationspflichten des Handelsgesetzbuches (HGB) beachten,
viel schärfere Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten erfüllen (z. B. Doppelte Buchführung, Inventur, Bilanz) sowie
allgemeine und branchenspezifische Handelsbräuche kennen und beachten.
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