Grundsätzlich ist der Verein als juristische Person ganz normal steuerpflichtig und muss Bücher führen. Außerdem bringt die Gemeinnützigkeit einige steuerliche Besonderheiten mit sich. Hier lesen Sie einige Grundlagen, die Sie als Vereinsvorstand oder Kassenwart über Steuern, Buchführung und Jahresabschluss des Vereins kennen sollten.
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Serie: Der eingetragene Verein
Dieser Beitrag ist der zweite Teil der Serie Der eingetragene Verein: Eintragung, Verwaltung, Steuern.
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Ein Verein ist zunächst einmal wie jedes andere Unternehmen steuerpflichtig. Er unterliegt der Umsatzsteuer, der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Für gemeinnützige Vereine gelten jedoch Besonderheiten bei der Besteuerung: Für ihn gelten einige Steuererleichterungen.
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Für den geschäftsführenden Vorstand ist es unumgänglich, sich mit diesen Besonderheiten auseinanderzusetzen. Handelt er hier grob fahrlässig und verursacht für den Verein einen Schaden, haften die Vorstandsmitglieder persönlich.
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Gemeinnützigkeit und Finanzen
Damit ein Verein als gemeinnützig anerkannt wird, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
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Der Verein darf keine kommerzielle Tätigkeit ausüben.
Die Gewinnerzielung darf kein Vereinszweck sein.
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Sind diese beiden Voraussetzungen erfüllt, verleiht das Finanzamt dem Verein die Anerkennung der Gemeinnützigkeit. Die beiden Hauptvorteile der Anerkennung der Gemeinnützigkeit bestehen in der steuerlichen Erleichterung sowie darin, dass der Verein Spendern Spendenbescheinigungen ausstellen kann, die deren Steuerlast senken.
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