Falsche Disclaimer

"Keine Abmahnung ohne Kontakt" - warum solche Disclaimer gefährlich sind

Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt" sollen manche Dislaimer Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider erreichen Sie damit oft das Gegenteil.

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Aus der Stilblüten-Ecke des Internets sind sie nicht mehr wegzudenken: die Disclaimer. Mit schlichten, aber einprägsamen Formeln wie "Keine Abmahnung ohne Kontakt" sollen sie Website-Betreiber vor kostspieligen Abmahnungen schützen. Leider hat gerade dieser relativ weit verbreitete Disclaimer neuerdings einen markanten Nachteil: Seine Verwender werden doch abgemahnt - und zwar gerade weil sie ihn verwenden.

Disclaimer

Immer wieder lassen sich Website-Betreiber neue Formulierungen einfallen, die juristischen Ärger von ihnen abwenden sollen - und immer wieder müssen sie dann leider feststellen, dass es wieder nicht geklappt hat. Einer dieser Einfälle ist eben jener "Keine Abmahnung ohne Kontakt"-Disclaimer, der sinngemäß in etwa so lautet:

Beispiel: Keine Abmahnung ohne Kontakt

"Keine Abmahnung ohne Kontakt: Sollte ich auf dieser Website gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen, nehmen Sie direkt Kontakt zu mir auf. Ich werde tatsächlich begangene Verstöße umgehend beheben, ein Rechtsbeistand ist hierzu nicht notwendig.
Die Übernahme dennoch entstandener Rechtsberatungskosten werde ich grundsätzlich ablehnen und gegebenenfalls Gegenklage erheben."

Die Idee dahinter ist durchaus nachvollziehbar: Website-Betreiber, die versehentlich einmal gegen eine Norm verstoßen, wollen zwar darauf aufmerksam gemacht, aber nicht direkt mit Anwaltsgebühren belastet werden. Und auch das Argument "wer's billig haben kann, soll nicht unnötig Kosten verursachen" klingt zunächst noch plausibel.

Die Rechtslage

Leider sieht die rechtliche Lage hier etwas anders aus. Denn das Recht zur Abmahnung wird grundsätzlich bereits mit dem Verstoß begründet - und daran kommt auch kein (noch so genial formulierter) Disclaimer vorbei. Im Gesetz steht sogar ausdrücklich geschrieben, der jeweils zu einer Abmahnung berechtigte "soll" den Übeltäter abmahnen (vgl. z.B. in § 12 Abs. 1 UWG und § 97a UrhG); einerseits dient dies der Verhinderung unnötiger Prozesse, andererseits stellt die Abmahnung natürlich auch eine kleine Sanktion dar.

Aus diesem Blickwinkel wird auch die Sinnlosigkeit des Disclaimers deutlich. Überspitzt formuliert: Ähnlich wäre es, ein Fahrrad zu stehlen und am Tatort die folgende Nachricht hinterlassen:
"Ich habe Ihr Fahrrad geklaut. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, dann zeigen Sie mich nicht an - rufen Sie mich unter 089/12345 an, ich bringe ggf. das Fahrrad zurück. Zeigen Sie mich dennoch an, kann ich wegen dieses Zettels ohnehin nicht verurteilt werden.

Abmahnung kassiert

Einige Verwender dieses Disclaimers sind bereits abgemahnt worden - und zwar gerade wegen dieser Verwendung. Begründet wurde dies damit, dass dieser Disclaimer eine unzulässige AGB darstellt, da er einem Anspruchsinhaber seinen Anspruch (nämlich auf Ersatz der Rechtsbeistandskosten gem. § 12 Abs. 1 UWG) streitig machen soll. Hierzu ist allerdings zu bemerken, dass diese Begründung selbst ein bisschen hinkt: Zwischen Abmahnberechtigtem und Abmahngegner besteht - zumindest im Fall des § 12 UWG- üblicherweise gar kein Vertragsverhältnis, weswegen der Disclaimer hier auch schwerlich als AGB auszulegen ist. Ein entsprechendes Gerichtsurteil zu diesem Thema steht jedoch noch aus.

Das Märchen vom Internet Privacy Act

Der neue Disclaimer erinnert an einen echten Klassiker: den angeblich im Jahre 1995 vom damaligen US-Präsidenten Bill Clinton verabschiedeten Internet Privacy Act, der "private" Verbreiter illegaler Downloads vor gesetzlichen Zugriffen schützen sollte. Der zugehörige Disclaimer lautet in etwa wie folgt:

Beispiel:

"Diese Website ist privat. Wenn Sie einer Behörde, einer Anti-Piracy-Organisation oder einer ähnlichen Gruppierung angehören, ist Ihnen der Zutritt zu diesen Seiten untersagt. Die hier hinterlegten Dateien dienen rein privaten Zwecken, der Betreiber ist für mögliche illegale Aktivitäten Dritter gemäß Artikel 431.322.12 des 1995 erlassenen Internet Privacy Act grundsätzlich nicht verantwortlich."

Dies ist natürlich in zweifacher Hinsicht falsch: Erstens gab es nie einen Internet Privacy Act, zweitens schützt auch kein Disclaimer vor der Inanspruchnahme für begangene Urheberrechtsverletzungen.

Ein anderes griffiges Beispiel für solche sinnfreien und teilweise gefährlichen Disclaimer ist übrigens das immer noch weit verbreitete Exemplar "Alle Texte, Fotos und grafischen Gestaltungen auf dieser Internetpräsenz sind durch mich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne meine Einwilligung übernommen und verwendet werden" (vgl. den Artikel "Ein falscher Copyrighthinweis kann auch riskant sein").

Unterlassungsangebot als Schutz vor Abmahnung?

Immer noch hoffen viele Webmaster auch, mit einem Unterlassungsangebot auf der Website vor teuren Abmahnungen schützen zu können. Der rechtliche Nutzen solcher Formulierungen ist allerdings fragwürdig, wie Karin Seidel ausführt: "Unterlassungsangebot zum Schutz vor Abmahnung? Die Nutzen und Grenzen von 'Unterlassungsangeboten'".

Fazit

Die Idee des Disclaimers, der vor rechtlichen Sanktionen schützen soll, lebt offensichtlich schon seit 1995 - mit geradezu sportlichem Eifer wird an immer neuen Texten getüftelt, denn irgendwann muss ja doch der eine gelingen, der juristisch wasserdicht ist. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass daraus wohl nichts mehr wird.

Im deutschen Recht ist es auch praktisch unmöglich, durch einseitige Erklärungen die Ansprüche Dritter, die in eigenem Fehlverhalten begründet sind, von sich abzuwenden. Im Gegenteil sind einige dieser Disclaimer deshalb nicht nur nutzlos, sondern sogar noch schädlich - die jetzt wegen "Keine Abmahnung ohne Kontakt" abgemahnten Online-Händler können ein Lied davon singen. Denn auch der Erhalt einer Abmahnung kostet Geld, Zeit und Nerven, selbst wenn sie sich als ungerechtfertigt herausstellen sollte.

Sollten Sie sich also auf Ihrer Website vor eventuellen Sanktionen schützen wollen, dann übernehmen Sie nicht einfach solche Texte aus dem nächstbesten Online-Forum und denken Sie sich auch keine eigenen Texte aus - die Erfahrung sollte gezeigt haben, dass solche Disclaimer schlichtweg nicht funktionieren. Wesentlich eleganter, sicherer und im Zweifel auch billiger und nervenschonender ist die Möglichkeit, von Anfang an juristische Beratung aufzusuchen.