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Bewerbungskosten können Sie von der Steuer absetzen. Welche Posten und in welcher Höhe, erklärt Steuerfachmann Thomas Wolf.
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Zunächst: Bewerbungskosten sind Ausgaben, die einem Bewerber im Zusammenhang mit der Suche nach einem Arbeitsplatz entstehen. Diese Aufwendungen erkennt das Finanzamt an - schließlich sollen Sie ja in Arbeit kommen und Steuern zahlen.
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Allerdings müssen Sie Ihre Bewerbungskosten nachweisen oder glaubhaft machen. Dafür müssen sämtliche Rechnungen eines Kalenderjahres mit der Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden.
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Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum. In regelmäßigen Abständen werden die Finanzbeamten darauf hingewiesen, bei bestimmten "Kleinbeträgen" nicht so genau hinzusehen ("Nichtaufgriffsgrenze"). Diese Grenze führt aber nicht zu einem Rechtsanspruch.
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Schätzungen
Bewerbungskosten sind auch absetzbar, wenn der Jobsuchende nicht alle Belege über seine Aufwendungen sammelt.
Das FG Köln hält eine Schätzung der Werbungskosten für zulässig (7 K 932/03) und (FG Köln vom 07.07.2004, DstRE 2004 S. 1455). Eine Jobsuchende hatte in der Steuererklärung eine Pauschale angesetzt. Das FG Köln unterschied in seinem Urteil zwischen Bewerbungen mit Mappe (Ansatz mit 8,70 Euro) und Bewerbungen über das Internet (Ansatz mit 2,55 Euro).
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Bewerbungskosten - was zählt dazu?
Zu den Bewerbungskosten zählen z. B. Kosten für Papier, Bewerbungsfotos, Kosten für Zeugniskopien, Präsentationsmappen, aber auch Fahrtkosten (zum potenziellen Arbeitgeber).
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