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Kauft man Waren über das Internet, müssen diese meist vom Anbieter zum Kunden transportiert werden. Wer trägt das Risiko, wenn die Ware auf dem Weg zum Käufer beschädigt wird oder gar verlustig geht? Der Käufer hat keine Ware erhalten, muss er trotzdem zahlen oder muss der Verkäufer nochmals liefern?
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Um diese Fragen zu beantworten, muss zuerst der rechtliche Status der Beteiligten geklärt werden: Treten Sie als Privatperson oder Unternehmer auf?
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Preisfrage: Als Verkäufer Unternehmer oder privat?
Die Frage, ob man bei einem Verkauf etwa über Ebay oder Amazon Marketplace rechtlich als privater Verkäufer oder Unternehmer anzusehen ist, ist nicht immer einfach zu beantworten und hängt im Zweifel von den Gegebenheiten des Einzelfalls ab. Mehr dazu steht im Beitrag:
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Fall 1: Kauf Privat von Privat (C2C) oder Unternehmer von Unternehmer (B2B)
Kauft ein Unternehmer bei einem Onlineshop (B2B) oder ein privater Käufer bei einer privaten Internetauktion (C2C), wird der Transport der Ware meist auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers durch den Verkäufer veranlasst. Dabei genügt es nach § 447 BGB, dass der Verkäufer die Ware gut verpackt und diese an ein Transportunternehmen übergibt. Wird die Ware beschädigt oder geht sie verloren, trägt der Käufer das Risiko und muss trotzdem den Kaufpreis zahlen.
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Bei den vielen Fällen von Privatverkäufen über Ebay besteht die Pflicht des Verkäufers somit lediglich darin, die Ware ordnungsgemäß zu verpacken und an ein vertrauenswürdiges Versandunternehmen zu übergeben. Geht die Ware auf dem Transportweg verloren oder wird sie beschädigt, muss der Verkäufer den Kaufpreis nicht zurückzahlen.
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Bei einem versicherten Versand kann sich der Käufer gegebenenfalls über den Verkäufer an der Versandversicherung schadlos halten.
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