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Umsatzsteuer-Voranmeldung als Dauer-Stressfaktor: Existenzgründer müssen in den beiden ersten Geschäftsjahren monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Und für viele Steuerpflichtige besteht die Meldepflicht bis zum 10. jedes Folgemonats sogar dauerhaft. Mit ein wenig Disziplin können Sie die Zahl der "Umsatzsteuer-Tage" jedoch auf einen Zweimonats-Rhythmus halbieren.
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Ungeachtet der Höhe ihrer Umsatzsteuerschuld müssen Existenzgründer ihre Umsatzsteuer-"Zahllast" in den beiden ersten Jahren monatlich ermitteln, ans Finanzamt melden und bezahlen. Für alle anderen Unternehmer gilt der monatliche Voranmelde-Rhythmus nur dann, wenn die Umsatzsteuer-Zahllast gegenüber dem Finanzamt im Vorjahr höher als 7.500 Euro war. Unter der Überschrift "Monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung für Gründer" haben wir die Einzelheiten der Prozedur erläutert.
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Meldetermin ist dabei bereits der 10. des Folgemonats. Die früher übliche "Schonfrist" von bis zu fünf Werktagen gilt schon lange nicht mehr. Daher muss die Buchführung sehr zeitnah erfolgen. Wer sich etwas Luft verschaffen will, kann einen Antrag auf Dauerfristverlängerung um einen Monat stellen: Die Umsatzsteuer-Voranmeldung für März muss dann zum Beispiel statt bis zum 10. April erst am 10. Mai fertig sein.
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Zeit-Puffer aktivieren
Worauf Sie dabei achten müssen und was es mit der dabei fälligen "Sondervorauszahlung" auf sich hat, erfahren Sie im Beitrag "Umsatzsteuer: Dauerfristverlängerung nutzen".
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Pfiffige Variante für fixe Faule
Üblicherweise verschaffen sich Steuerpflichtige durch die Dauerfristverlängerung "nur" eine kleine Atempause. Hat sich der spätere Meldetermin erst einmal eingespielt, ist die Hektik erfahrungsgemäß genauso groß wie bei unverzüglicher Voranmeldung. Aus diesem Grund sollten Sie prüfen, ob Sie den Zeitpuffer nicht geschickter verwenden wollen: Denn mit ein wenig Disziplin senken Sie die Anmeldefrequenz immerhin um die Hälfte. Zwar müssen Sie weiterhin für jeden einzelnen Monat eine Voranmeldung abgeben - Sie können aber jeweils zwei auf einen Streich erledigen.
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Beispiel:
Um beim oben genannten Beispiel zu bleiben: Niemand hindert Sie daran, am 10. Mai nicht nur die Umsatzsteuervoranmeldung für März fertigzustellen, sondern in einem Aufwasch gleich noch die für April hinterher. Auf diese Weise haben Sie dann zwei Monate Ruhe, bevor am 10. Juli die Anmeldungen für Mai und Juni fällig sind.
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Der Zweimonats-Rhythmus hat sowohl einen gewissen arbeitsorganisatorischen Nutzen als auch einen erheblichen psychologischen Vorteil: Hat man erst einmal "mit der Steuer" begonnen, alle Unterlagen bereitgelegt, Software gestartet etc., dann macht es vielfach keinen großen Unterschied, ob ein oder zwei Monate gebucht werden. Zugleich halbieren Sie auf einen Schlag die Zahl der Anlässe, zu denen Sie die ungeliebte "Fronarbeit für den Fiskus" leisten müssen.
Erfahrungsgemäß gelingt der Übergang zum 2-Monatsrhythmus nur, wenn er konsequent durchgehalten wird. Andererseits ist es Ihnen aber auch völlig unbenommen, nur von Zeit zu Zeit "vorzuarbeiten" und sich auf diese Weise z. B. Luft für Urlaubs- oder Dienstreisen zu verschaffen. An der Zahl der Umsatzsteuervoranmeldungen ändert sich letztlich ohnehin nichts: Auch wenn Sie Ihre Umsatzsteuer-Ermittlung nur alle zwei Monate vornehmen, müssen Sie zwei getrennte Voranmeldungen abgeben. Wie die Daten zum Finanzamt gelangen, erfahren Sie im Beitrag "Umsatzsteuervoranmeldung: Termine und Datenübermittlung".
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Lesertipp
Der Trick mit dem praktischen Umsatzsteuer-"Doppelpack" geht auf einen Hinweis unseres Leser Germar Saule zurück: vielen Dank dafür!
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