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Studenten sind als Aushilfskräfte im Betrieb gefragt – sie sind zeitlich oft flexibel. Und vor allem fallen für sie in vielen Fällen weniger oder sogar gar keine Sozialversicherungsbeiträge an.
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Allerdings muss man im konkreten Fall genau prüfen, ob die Voraussetzungen auch stimmen, sonst wird es im Nachhinein teuer: für den Arbeitgeber, wenn er Sozialversicherungsbeiträge nachentrichten muss, und für den Studenten, wenn er seine Zuverdienstgrenzen überschreitet.
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In diesem Beitrag stellen wir die einschlägigen Regelungen für Studentenjobs kurz vor, ob als Werkstudent oder als geringfügig Beschäftigter.
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Studenten beschäftigen
Studenten, die ihr Studium ernsthaft und nicht nur pro forma betreiben (Juristen nennen sie „ordentlich Studierende“), können trotzdem nebenbei arbeiten gehen und sich dadurch etwas dazuverdienen. Studenten kommen sogar in den Genuss besonderer Regelungen, die sie für Arbeitgeber interessant machen: Unter bestimmten Umständen entfällt bei ihnen ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge.
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Das muss allerdings jeweils im Einzelfall geprüft werden. Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zur Beschäftigung von Studenten als sogenannte Werkstudenten. Außerdem gehen wir auf die Alternative der geringfügigen Beschäftigung ein.
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Werkstudenten
Werkstudenten sind Studierende, die nebenbei als abhängig Beschäftigte Geld verdienen. Sie sind also weder selbstständig tätig noch im Rahmen eines Praktikums oder zum Erstellen einer Abschlussarbeit o. Ä. Für ihre Arbeitszeiten gelten jedoch Obergrenzen – dazu gleich mehr.
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