Mit Bild
Alle Jahre wieder … stellt man sich als Unternehmer die gleichen Fragen: Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Geschenke an Geschäftsfreunde? Wie viel darf man den Angestellten schenken, ohne dass Lohnsteuer anfällt? Wie steht es um die Ausgaben für die Betriebsweihnachtsfeier? Was ist mit einer Spende?
Mit Bild
Die wichtigsten Informationen haben wir hier zusammengestellt.
Mit Bild
Weihnachtsbonus?
Natürlich können Sie Ihren Leuten freiwillig ein Weihnachtsgeld oder einen Jahresbonus bezahlen. Das gilt jedoch in jedem Fall als Zusatzlohn, deshalb müssen Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden (anders als bei Sachgeschenken).
Mit Bild
Spätestens im dritten Jahr der Wiederholung droht die betriebliche Übung – dann haben die Arbeitnehmer einen Anspruch darauf. Das gilt auch, wenn die Sonderzahlung von Jahr zu Jahr schwankt. Mehr dazu steht im Beitrag „Betriebliche Übung: Kostenfalle für Arbeitgeber“.
Mit Bild
Wenn nicht alle Arbeitnehmer zu Weihnachten ein Extra bekommen, sondern nur manche, dann sollte der Arbeitgeber die Auswahl sachlich begründen können (z. B. „nur, wer die Probezeit überstanden hat“ oder „nur das Servicepersonal“). Sonst könnte das ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz sein. Und auf keinen Fall sollte man missliebige Mitarbeiter sanktionieren, indem man ihnen das freiwillige Weihnachtsgeld vorenthält, etwa nach dem Motto „Wer der Änderungskündigung nicht zustimmt, kriegt nichts.“ (BAG 05.08.2009, 10 AZR 666/08).
Mit Bild
Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Wenn das Unternehmen Kunden und Geschäftspartner beschenkt (also Personen, die keine Arbeitnehmer sind), dann gibt es zwei Besonderheiten:
Wollen Sie weiterlesen?
Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.
Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?
Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.