Rechtsformen nach Haftungsrisiko

Sie wollen gründen oder die Rechtsform ändern? Unsere "Risikoskala" vergleicht die Rechtsformen für kleinere Unternehmen nach Haftungsrisiko.

Die Wahl der Rechtsform ist keine Formalie, sondern eine ganz entscheidende Weichenstellung. Ein wichtiger Aspekt ist das Haftungsrisiko, das in unserem Rechtsformvergleich im Zentrum steht.

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Für die Wahl der Rechtsform ist das Haftungsrisiko ein entscheidender Aspekt – wir vergleichen die Rechtsform-Optionen für kleinere Unternehmen unter diesem Gesichtspunkt.

Bei der Rechtsform-Wahl für die Gründung, aber auch für die Umwandlung der Rechtsform bestehender Unternehmen ist die Frage nach der Haftung besonders wichtig. Wie ist sie im Konkursfall, bei Auflösung der Gesellschaft; welche Haftung besteht gegenüber den Gläubigern? All diese Fragen sollten vor der Wahl der Rechtsform für das neue Unternehmen geklärt werden, damit später keine unangenehme Überraschung eintritt.

In Haftungsfragen des Unternehmens ist die jeweilige gewählte Rechtsform des Unternehmens entscheidend. Hilfreich ist daher eine Beurteilung der Rechtsformen unter Haftungsaspekten. Bei den Rechtsformen wird grundsätzlich zwischen der Personen- und der Kapitalhaftung unterschieden. In der Analyse erfolgt die Haftungsfrage in Form einer Skalierung.

Die Rechtsformen der Personenhaftung

Einzelunternehmen

Die Einzelunternehmung ist bei Unternehmensgründern sehr beliebt. Nach der rechtlichen Anmeldung und der Erlaubniserteilung kann die Geschäftstätigkeit unmittelbar aufgenommen werden. Für den Unternehmensgründer ist diese Rechtsform mit dem größten Haftungsrisiko verbunden. Der Unternehmensinhaber haftet hier mit seinem gesamten Vermögen, also auch mit seinem Privatvermögen, und zwar unbegrenzt.

Fazit: Haftung als Einzelunternehmer

Das Haftungsrisiko ist hier sehr hoch.

Der Vorteil ist die größtmögliche unternehmerische Freiheit.

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