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Fotos von Ihren Veranstaltungen, Seminaren, Auftritten sind gute Werbung – aber das Anfertigen und Veröffentlichen von Fotos, die Künstler, Freiberufler und Seminarleiter bei der Arbeit zeigen, kann auch leicht zu Ärger führen. Entweder, weil Teilnehmer oder Eltern sich der Veröffentlichung widersetzen, oder weil der Künstler selbst mit dem Fotografiertwerden oder der Veröffentlichung nicht einverstanden ist.
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Wir zeigen in diesem Beitrag anhand typischer Konfliktfälle, wer welches Recht am Bild hat. Außerdem zeigen wir aber auch einen Weg, um Konflikte und späteren Streit zu unterbinden - mit einem "Model Release", einer schriftlichen Einwilligung in die Veröffentlichung von Fotos.
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Dazu liefern wir Beispielformulierungen und Textbausteine für ein passendes „Model Release“.
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Fotos vom Auftritt oder vom Seminar: fürs Marketing ein Segen, rechtlich oft ein Fluch
Fotos und Filme zu verbreiten, das ist dank Digitalisierung und Internet sehr einfach geworden. Das ist schön für Kulturschaffende und kreative Freiberufler, die damit für sich und ihre Kunst werben wollen. Gleichzeitig können Sie dabei jedoch schnell auf Probleme stoßen - beispielsweise auf Widerstand bei den Abgebildeten, etwa weil die Fotografierten sich sorgen, dass sie die Verbreitung ihrer Bilder nicht mehr kontrollieren können.
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Diese Sorge führt oft zu typischen Konflikten rund um Foto- und Videoaufnahmen. Wir stellen ein paar solcher Streitpunkte vor und schildern die rechtliche Lage.
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„Mein Kind darf nicht fotografiert werden.“
Häufig teilen Eltern der Schule, der Musikschule oder der Ballettlehrerin ihrer Kinder ausdrücklich mit, dass ihre Kinder von niemandem fotografiert werden dürfen.
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