Wenn Sie Einzelunternehmer sind, sollten Sie sich mit Privatentnahmen auskennen: Das Finanzamt nimmt es sehr genau damit - nicht nur mit der Überweisung vom Firmen- aufs Privatkonto, sondern auch mit der Privatverwendung des Firmentransporters. Sie sollten darum wissen, wann Umsatzsteuer anfällt und wie Sie solche Vorgänge buchen.
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Privatentnahmen kommen bei Selbstständigen regelmäßig vor. Lebensmittelhändler entnehmen Waren für den privaten Haushalt, der neue Drucker wird auch für den Privatbedarf angeschafft, das Firmenauto wird privat genutzt, oder das Haushaltskonto wird durch Überweisungen vom Firmenkonto aus den roten Zahlen gehalten. Meist machen sich gerade Einzelunternehmer darüber wenig Gedanken – Privates und Geschäftliches sind für sie ohnehin oft schwer zu trennen. Aber das Finanzamt nimmt diesen Unterschied sehr genau. Deshalb ist es für Selbstständige wichtig, sich mit Privatentnahmen und ihrer Verbuchung auszukennen.
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Privatentnahmen
Privatentnahmen können als Barentnahme getätigt werden (Geld vom Firmenkonto), als Sachentnahme (die alte Bohrmaschine des Handwerkers kommt ab sofort im Hobbykeller zum Einsatz), als Entnahme von Produkten (der Imker schenkt seiner Mutter zum Muttertag zwölf Gläser Honig) oder als Entnahme von Leistungen (der Fotograf macht Aufnahmen für einen guten Freund, um sich für dessen Hilfe beim Umzug zu revanchieren).
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Und umgekehrt …
Natürlich geht es auch umgekehrt: Privatmöbel wandern ins Büro oder Geld vom Privatkonto auf das Firmenkonto. Dieses Gegenstück zur Privatentnahme nennt man Privateinlage.
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Unternehmensformen: Was die Privatentnahme mit der Haftung zu tun hat
Private Entnahmen kommen nur bei Rechtsformen vor, bei denen die Unternehmer der unbeschränkten Haftung unterliegen. Diese Rechtsformen sind:
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Einzelunternehmen
GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
OHG (offene Handelsgesellschaft)
KG (Kommanditgesellschaft)
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Bei der Einzelunternehmung und OHG haften die Eigentümer des Unternehmens immer unbeschränkt. Anders verhält es sich bei der Rechtsform der KG. Bei der Kommanditgesellschaft gibt es Kommanditisten und Komplementäre. Nur die Komplementäre haften persönlich und voll, die Kommanditisten haften dagegen nur mit ihrem Geschäftsanteil. Privatentnahmen dürfen daher nur Komplementäre ausführen.
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