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Wer den Gründungszuschuss beantragt, muss einen Geschäftsplan einreichen und von einer fachkundigen Stelle begutachten lassen. Von "Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan" sowie "Umsatz- und Rentabilitätsvorschau" ist da die Rede. Keine Angst vor großen Worten: Wir lassen die Luft aus den begrifflichen Heißluftballons.
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Die Arbeitsagenturen verlangen von Gründern neben dem eigentlichen Antrag auf Gründungszuschuss schriftliche Unterlagen – und zwar:
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einen Lebenslauf (einschließlich ggf. notwendiger Befähigungsnachweise),
eine Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens,
einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie
eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau.
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Während der Lebenslauf sowie die Kurzbeschreibung des Vorhabens niemanden vor ernsthafte Probleme stellen sollten, klingen die geforderten "Zahlenwerke" für Gründer mit wenig kaufmännischer Erfahrung oft ziemlich bedrohlich.
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"Mini-Businesspläne" – auch für andere Förderprogramme oft Voraussetzung
Die folgenden Erläuterungen gelten grundsätzlich auch für Geschäftspläne, die von anderen Behörden und Institutionen verlangt werden. Bei Anträgen auf Zuschüsse oder Förderkredite tragen die einzelnen Bestandteile unter Umständen eine andere Bezeichnung – inhaltlich geht es jedoch um dieselben Informationen.
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Die Zahlenwerke
Lassen Sie sich bloß nicht einschüchtern: Die erwarteten Unterlagen tragen zwar hochtrabende Bezeichnungen, bei Licht betrachtet verbergen sich dahinter jedoch recht einfache Sachverhalte. Es geht um Antworten auf folgende Fragen:
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