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Der Gesetzgeber hat die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns beschlossen. Unternehmer müssen ihren Arbeitnehmern ab dem 01.01.2015 mindestens 8,50 € pro Arbeitsstunde zahlen. Bei geringfügig beschäftigten Mitarbeitern (Minijobbern) kommen auch gesetzlich vorgeschriebene Aufzeichnungspflichten hinzu. In diesem Beitrag finden Sie die wichtigsten Fakten zum Mindestlohn. Außerdem halten wir ein Excel-Tool zum Download bereit, mit dem sich die Arbeitszeiten von Minijobbern wie vorgeschrieben erfassen lassen.
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Mindestlohn: Die Basisfakten
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Zum Weiterlesen:
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Das Gesetz
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Geregelt ist der Mindestlohn im "Mindestlohngesetz" (MiLoG). Es trat im August 2014 in Kraft. Seine Regelungen erstrecken sich im Wesentlichen auf den Zeitraum ab dem 01.01.2015. Im Jahre 2020 muss es evaluiert werden (§ 23). In § 24 MiLoG sind bestimmte Übergangsregelungen festgehalten, die bis zum 31.12.2017 befristet sind.
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Lohnuntergrenze
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