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Darlehen von Verwandten und Bekannten
Ob es um private Anschaffungen oder den Start in die Selbständigkeit geht: Häufig sorgen Freunde und Familienmitglieder als Kreditgeber für das nötige Kapital. Allerdings fehlen bei solchen privaten Geldübergaben oft klare Absprachen über die Bedingungen des Geldtransfers. Wann und wie muss die Rückzahlung erfolgen? Was passiert, wenn der Kredit nicht wie geplant zurückgezahlt werden kann? Handelt es sich überhaupt um einen Kredit oder um eine Kapitaleinlage? Wir sagen, was Sie bei einem privaten Geldtransfer alles regeln sollten, damit solche Unklarheiten am Ende nicht Freundschaft oder Familiensegen zerstören.
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Das Startkapital aufzubringen ist für viele Gründer die größte Hürde beim Start in die Selbständigkeit. "Kleingründer" mit überschaubarem Kapitalbedarf sind für Banken als Kreditkunden wenig interessant, vor allem, wenn sie kein nennenswertes eigenes Vermögen und keine Sicherheiten vorweisen können. Der klassische Ausweg ist der nächstliegende: Man besorgt sich das Kapital von Menschen, die einem nahe stehen.
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Dies hat einige Vorteile, denn Freunde und Verwandte
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verzichten meist auf ein Mitspracherecht,
verlangen wenig Sicherheiten,
haben moderate Rückzahlungsbedingungen und
sind dem Kreditnehmer wohlgesonnen und deshalb bei auftretenden Schwierigkeiten eher nachsichtig.
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Neben solchen Vorteilen gibt es aber auch Risiken. Was passiert, wenn die Geschäftsidee nicht den erhofften Erfolg bringt, wenn sich die Rückzahlung verzögert oder ganz ausfällt? Dann hängt schnell der Haussegen schief, der Familienfrieden ist gestört oder die Freundschaft ist vorbei. So weit sollten Sie es nicht kommen lassen.
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Kapitaleinlage oder Darlehen?
Als erstes sollte geklärt werden, ob es bei der Kapitalspritze um ein Darlehen geht oder um eine Beteiligung. Darüber muss auf beiden Seiten Klarheit bestehen.
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