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Die IHK-Zwangsmitgliedschaft ist vielen Gewerbetreibenden ein Dorn im Auge. So verständlich das angesichts hoher Pflichtbeiträge sein mag: Es ist noch lange kein Grund, die Kammerangebote zu ignorieren. Erst recht dann nicht, wenn Sie dafür bezahlen. Aber auch Nichtmitglieder können die Kammerleistungen oft in Anspruch nehmen: Fragen kostet nichts!
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Für viele Gewerbetreibende ist die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelkammer oder der Handwerkskammer und der damit verbundene Kammerbeitrag ein rotes Tuch. Die zahlreichen erbitterten Leserkommentare zu unserem Beitrag "IHK und Handwerkskammer: Zwangsmitgliedschaft zum Nulltarif" machen das mehr als deutlich.
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Zugegeben: Gründungsberatungen und Tragfähigkeitsgutachten für den Gründungszuschuss von der Arbeitsagentur sind zwar in aller Regel noch kostenlos. Doch kurz darauf kommt oft das böse Erwachen: Die Gewerbeämter melden neue Betriebe automatisch an die zuständigen Kammern und die verschicken daraufhin happige Beitragsbescheide. Manche Kammern haben Gründer in den ersten Jahren zwar beitragsfrei gestellt - trotzdem sind früher oder später Jahresbeiträge zwischen 50 Euro und mehreren Hundert Euro an der Tagesordnung.
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Der unmittelbar spürbare Nutzen für die einzelnen Mitglieder hält sich hingegen in Grenzen. Aus Sicht von IHK-Kritikern bemerkt man die Kammern immer nur dann, "wenn es irgendwo einen Empfang gibt oder wenn der verdammte Bescheid kommt."
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Wie hoch der IHK-Beitrag im Einzelfall ist, hängt vom jeweiligen Standort ab: Denn auf Basis der gesetzlichen Vorgaben genießen die Industrie- und Handelskammern eine weitgehende Satzungs- und Finanzhoheit. Die Höhe von Grundbeitrag und Umlage wird jährlich von den regionalen IHK-Vollversammlungen beschlossen. Beispiele für die Beitragsgrößenordnungen finden Sie in unserem Beitrag "Zwangsmitgliedschaft zum Nulltarif".
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Freie Interessenvertretung statt Zwangsverkammerung
Die institutionalisierten Kammern werden seit Jahren von IHK-Verweigerern, Kammerboykotteuren und anderen Widerstandskämpfern gegen die Zwangsverkammerung bekämpft. Viele von ihnen haben sich inzwischen im Bundesverband für freie Kammern e.V. (BffK) zusammengeschlossen. Der BffK tritt nicht nur für die Abschaffung des Kammerzwangs ein, sondern auch für die Demokratisierung der bestehenden Kammern und für eine Reduzierung der Aktivitäten auf die gesetzlichen Pflichtaufgaben.
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Wenn schon, denn schon!
Dass politische Aktivisten die Kammern kritisieren und an vielen ihrer Leistungen kein gutes Haar lassen, ist verständlich. Das heißt aber nicht, dass es überhaupt keine oder nur wertlose Serviceleistungen gibt. Sieht man von den viel zitierten Aufgaben in der Berufsausbildung ab, bieten die Kammern zum Beispiel Informationen und Beratungen zu ...
Existenzgründung, Unternehmensaufbau und Unternehmensnachfolge,
Steuer-, Gewerbe-, Handels- und Arbeitsrecht,
regionalen Markt- und Branchendaten,
Fördermitteln,
Im- und Export oder auch
Umweltschutz.
Wenn Sie im Betriebsalltag auf Probleme stoßen und kein persönlicher Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberater zur Hand ist, tun Sie gut daran, die zuständigen IHK-Mitarbeiter anzurufen oder aufzusuchen. Deren Antworten sind jedenfalls meist schneller und zielführender, als lange "herumzugoogeln" oder sich auf das Hörensagen von Bekannten zu verlassen. Sie brauchen die Auskünfte ja nicht für der Weisheit letzten Schluss zu nehmen: Niemand hindert Sie daran, eine zweite Meinung einzuholen.
Zahlende Mitglieder schneiden sich jedenfalls ins eigene Fleisch, wenn sie die Serviceleistungen aus Unkenntnis oder aufgrund von Berührungsängsten nicht in Anspruch nehmen. Denn erfahrungsgemäß sind viele Kammermitarbeiter besser als Ihr Ruf: Auch wenn sie selbst nicht gleich die passende Antwort parat haben, können sie doch zumindest mit Orientierungswissen weiterhelfen und geeignete Ansprechpartner nennen.
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Kammerleistungen für Nichtmitglieder
Noch weniger bekannt ist die Tatsache, dass auch Nichtmitglieder die Dienste der Kammern in Anspruch nehmen können. Viele nicht-gewerbliche "neue Selbstständige" (z. B. freiberufliche Trainer, Dozenten, Designer, Texter etc.) sind bekanntlich nicht "verkammert". Ausgerechnet diese Zielgruppe hat jedoch ganz besonders große Berührungsängste: Schließlich möchte niemand schlafenden Hunde wecken und womöglich wider Willen doch noch zur Mitgliedschaft gezwungen werden. Außerdem herrscht die (irrtümliche) Ansicht vor, die Kammern würden bei telefonischen Anfragen oder bei Beratungen vor der Herausgabe von Informationen erst einmal die Mitgliedschaft überprüfen.
Keine dieser Vermutungen trifft zu: Freiberufler und andere Selbstständige, die eindeutig keine gewerblichen Tätigkeiten ausüben, müssen nicht befürchten, in die Beitragsfalle zu tappen. Ein Mitgliedsnachweis vor Inanspruchnahme von Kammerleistungen ist ebenfalls unüblich. Das liegt nicht nur daran, dass die Kammern teilweise Hoheitsaufgaben wahrnehmen oder die Mitarbeiter einfach zu träge sind: Vielmehr geben sich viele IHKen angesichts der bekannten Legitimationsprobleme erkennbar Mühe, in der Öffentlichkeit einen serviceorientierteren Eindruckals in der Vergangenheit zu erwecken. Lautstark hausieren gehen können sie damit aber wiederum nicht, weil ansonsten ja die Bereitschaft der Zwangsmitglieder noch weiter sinkt, die Beiträge zu bezahlen.
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IHK finden
Welche Angebote Ihre Industrie- und Handelskammer vor Ort macht, können Sie auf deren Website nachlesen. Falls Sie deren Adresse noch nicht kennen, versuchen Sie es mit der Google-Suche "IHK [Ihre Stadt]" oder nutzen Sie den IHK-Finder des Deutschen Industrie- und Handelskammertages.
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Fazit: Ruf doch mal an!
Solange die Zwangsmitgliedschaft besteht, gibt es keinen Grund, die Kammern zu ignorieren und sie aus ihrer Verantwortung zu entlassen: Rufen Sie an, gehen Sie vorbei, fragen Sie - nutzen Sie die Informations- und Beratungsangebote. Falls Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zu guter Letzt immer noch unzufrieden sind, können Sie das vor Ort ja gleich zu Protokoll geben.