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Auch wenn er heutzutage als oft "Flyer" daherkommt: Der gute alte Handzettel ist trotz aller Konkurrenz durch moderne Marketing-Medien nicht totzukriegen. Das bei Dienstleistern, Händlern und Handwerkern gleichermaßen beliebte Werbemittel ist preisgünstig, flexibel, leicht produzierbar und vielseitig einsetzbar. Wir zeigen, worauf Sie beim Verteilen achten sollten.
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Wenn Sie Ihre Werbesendungen als Beilage von Zeitungen oder Anzeigenblättern unter die Leute bringen, per Post oder eigenhändig in Briefkästen stecken lassen (und dabei die "Bitte keine Werbung"-Wünsche respektieren), sind Sie auf der sicheren Seite.
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Ganz anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Flyer Menschen in die Hand drücken oder zum Beispiel hinter die Scheibenwischer parkender Fahrzeuge klemmen: Eine Fußgängerzone ist von Haus aus nämlich kein Werbeforum und ein Auto kein Briefkasten! (Böse Zungen behaupten, manche Ordnungsämter legten nur deshalb so viel Wert auf diese Feststellung, damit sie dort ungestört Strafzettel anbringen können...)
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Wenn Sie Pech haben und sich ein Beamter, Konkurrent oder Endkunde auf die Füße getreten fühlt, können Sie sich mit der gedankenlosen Verbreitung von Handzettel also durchaus Ärger einhandeln.
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Öffentliche Plätze: Sondernutzung
Aus Sicht vieler Städte und Gemeinden handelt es sich beim Handzettel-Verteilen auf öffentlichen Straßen und Plätzen um eine genehmigungspflichtige Sondernutzung. Als Werbetreibender verwenden Sie den öffentlichen Raum dabei ja nicht zu Verkehrs-, sondern zu Marketingzwecken. In der Praxis wird diese Vorschrift erfahrungsgemäß aber nicht halb so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde.
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Zunächst einmal ist zu unterschieden zwischen fliegender und stationärer Verteilung:
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