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Das Vermögen in eine steuerbefreite, gemeinnützige Stiftung zu übertragen, hat für den Stifter und seine Familie viele Vorteile. Allerdings ist der Schritt nicht umkehrbar. Um nachträglich kaum noch korrigierbare Fehler zu vermeiden, ist ein langfristiges Gesamtkonzept wichtig. Wir informieren Sie über die wichtigsten Aspekte einer Stiftungsgründung.
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Stiftungen liegen im Trend
In Deutschland hat in den vergangenen Jahren ein Rechtsinstrument an besonderer Bedeutung gewonnen: die Stiftung. Mehr als 20.000 solcher Stiftungen gab es laut Zahlen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Jahr 2013 hierzulande, Tendenz steigend. Ob unternehmensverbundene Stiftung, privatnützige Familienstiftung oder gemeinnützige Stiftung, alle diese Formen eint eine Grundlage: Sie sind dazu geschaffen, das eingebrachte Vermögen zu erhalten und einen bestimmten Zweck zu erfüllen. Dieser Stiftungszweck ist in der Satzung festgeschrieben und kann nicht ohne Weiteres verändert werden.
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Die Errichtung einer solchen Stiftung kann gerade auch für Unternehmer und vermögende Privatpersonen einen besonderen Reiz entfalten. Schließlich bietet die Stiftung in jeder ihrer Anwendungsformen interessante Gestaltungsmöglichkeiten, die von der Schaffung einer strategischen Eigentümerstruktur für Unternehmen bis hin zu ganz konkreten Steuervorteilen reicht, vor allem durch die Gemeinnützigkeit.
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Dazu kommt der Aspekt, dass der Stifter jederzeit als Geschäftsführer oder Vorstand seiner eigenen Stiftung fungieren kann, sodass die Kontrolle über das übertragene Vermögen sichergestellt ist. Erwägenswert wird die Einrichtung einer Stiftung ab einem Vermögensübertrag in Höhe von 100.000 Euro.
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In diesem Beitrag wollen wir uns vor allem mit den Steuervorteilen beschäftigen – wir möchten Ihnen die Chancen aufzeigen, die mit einer guten, individuell durchdachten Stiftungslösung verbunden sind.
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Die gesetzliche Grundlage der Gemeinnützigkeit: Was in der Abgabenordnung steht
Zuerst einmal ist zu klären, was die Gemeinnützigkeit eigentlich genau umfasst. Das ist in Deutschland klar in der Abgabenordnung geregelt – und jeder potenzielle Stifter sollte dort hineinschauen, um sich und seine Planungen abzusichern. Darin heißt es:
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