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Unsignierte Steuerdaten-Übermittlungen will der Fiskus nur noch bis Ende August akzeptieren: Dann ist „Schluss mit lustig“! Signatur-Muffel erfahren in unserem Kurztipp, ob sie betroffen sind und was zu tun ist.
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Die meisten betrieblichen Steuererklärungen, Voranmeldungen, Meldungen und Anträge müssen schon seit Jahren auf elektronischem Weg übermittelt werden. Zusätzlich verlangt der Fiskus seit Anfang 2013 unter folgenden Steuerdatenübermittlungen eine „elektronische Signatur“:
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Umsatzsteuervoranmeldungen,
Anträge auf Dauerfristverlängerung,
Anmeldung von Sondervorauszahlungen,
Zusammenfassende Meldungen und
Lohnsteueranmeldungen.
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Nach Mitteilung der Finanzverwaltung werden nicht-authentifizierte Steueranmeldungen nur noch bis zum 31. August 2013 entgegengenommen. Hinweise auf eine eventuelle Verlängerung der Übergangsfrist gibt es bisher nicht.
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Der Zeitraum spielt keine Rolle
Bitte beachten Sie: Jede signaturpflichtige Steuerdatenübermittlung, die ab September 2013 vorgenommen wird, muss signiert sein. Auf welchen Zeitraum sich die Datenübermittlung bezieht, spielt keine Rolle! Ist zum Beispiel die Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Juli aufgrund einer Dauerfristverlängerung erst am 10. September fällig, dann muss auch die schon elektronisch signiert sein!
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Verstöße können teuer werden: Nicht-signierte Datenübertragungen gelten grundsätzlich als nicht eingegangen. Wer nicht signieren kann, riskiert also Versäumniszuschläge.
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Jetzt aber: Starten statt warten!
Die Vergabe eines elektronischen Signatur-Zertifikates für Steuerzwecke ist ein ausgesprochen sensibler Vorgang mit weitreichenden Folgen. Um Missbrauch zu vermeiden, haben die Finanzverwaltungen daher ein mehrstufiges und recht umständliches Vergabeverfahren entwickelt.
Von der Antragstellung bis zur endgültigen Bereitstellung der elektronischen Unterschrift dauert es mehrere Tage - im Einzelfall können aber auch ein paar Wochen vergehen. Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, Ihren Signatur-Antrag nicht bis in den September hinauszuzögern.
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Zum Weiterlesen: Die große, schnelle Schritt-für-Schritt-Anleitung
Keine Sorge: Das Bestellen einer Elster-Signatur ist zwar etwas umständlich - das spätere Handling aber vergleichsweise einfach.
Um eine Geheimwissenschaft handelt es sich jedenfalls nicht: In unserem ausführlichen Infopaket „Steueranmeldungen und Steuererklärungen elektronisch signieren“ erläutern wir, welche Signatur-Alternativen es gibt und wie Sie Ihre kostenlose Elster-Steuersignatur beantragen.
a chanAußerdem erfahren Sie am Beispiel einer typischen Umsatzsteuervoranmeldung, wie das Signieren von Datenübermittlungen in der Praxis vonstatten geht.