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Die Eigentumswohnung wird immer wieder als Alternative zum Eigenheim und als gute Kapitalanlage speziell für die Altersvorsorge dargestellt. Doch wie jede Medaille, hat auch diese zwei Seiten. Wer über den Erwerb einer Eigentumswohnung nachdenkt, sollte deshalb das Für und Wider in Ruhe abwägen.
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Irrtum 1: Meine Eigentumswohnung ist mein alleiniges Eigentum
Wie der Name schon sagt, erwirbt man bei der Eigentumswohnung kein komplettes Haus, sondern lediglich eine Wohnung innerhalb einer Immobilie. Im Haus gibt es also mehrere Personen, die jeweils Eigentümer einer Wohnung sind (mit Einschränkungen, dazu weiter unten).
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Doch was ist eigentlich mit dem Treppenhaus? Wem gehört das? Und wie sieht es mit der Fassade aus? Kann hier jeder den Teil, der zu seiner Wohnung gehört, in der Farbe streichen lassen, die er will? - Natürlich nicht. Bei Eigentumswohnungen unterscheidet man zwischen dem "Sondereigentum", das ist die Wohnung, die man gekauft hat. Darüber hinaus gibt es aber auch noch Gemeinschaftseigentum, das die Eigentümer gemeinsam verwalten.
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Wenn es mehrere Eigentümer gibt, muss natürlich genau geklärt werden, wem was gehört und welche Entscheidungen alleine oder nur gemeinsam getroffen werden können. In der Teilungserklärung steht,
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was Sie als "Sondereigentum" erwerben;
was als "Gemeinschaftseigentum" zusammen mit den anderen Eigentümern verwaltet wird;
eventuell, welche Sondernutzungsrechte Sie am Gemeinschaftseigentum haben.
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Zur Teilungserklärung gehört ein Aufteilungsplan, in dem die Teile des Sondereigentums mit einer Nummer versehen sind. Teile mit gleicher Nummer gehören zum gleichen Sondereigentum. Teile ohne Nummerierung gehören zum Gemeinschaftseigentum.
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