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Der Auftrag ist eingetütet und nun geht es an die Umsetzung. Doch dann fällt dem Kunden ein, dass dieser oder jener Aspekt übersehen wurde und man Kleinigkeit XY vielleicht auch gleich noch mit erledigen könnte. Alles kein Problem, Nachbesserungen gehören zum Geschäft. Doch ab wann dürfen solche Extras berechnet werden?
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Heute war ich bei einem Kunden und habe ihm das gewünschte Konzept für seine Datenbank vorgestellt. Alle waren zufrieden und es wird voraussichtlich zu einem Vertragsabschluss kommen.
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Was ich aber jetzt schon weiß: Während der Fertigstellung wird ihm noch dieses und jenes einfallen, das geändert werden müsste. Hier und da darf noch ein wenig gegenüber dem ursprünglichen Konzept verbessert werden und überhaupt gibt es ein paar Stellen, wo im gegenseitigen Einverständnis Anpassungen nötig sind.
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Kurz gesagt, jedes Projekt erfordert Nachbesserungen. Aber wer bezahlt die eigentlich? Ist es Ihr unternehmerisches Risiko als Selbstständiger, wenn Sie etwas vergessen haben, oder muss Ihr Kunde zusätzliche Leistungen auch extra bezahlen?
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Wie so oft im Leben ist die Antwort ein entschiedenes Sowohl-als-auch. Es beginnt mit einer Aufwandsschätzung für den Mehraufwand. Bei einem 20-Tage-Projekt ist ein halber Tag zusätzliche Arbeit kaum der Erwähnung wert.
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Klartext reden
Oftmals aber werden Sie irgendwann feststellen müssen, dass dieser Wunsch nun wirklich nicht mehr vom ursprünglichen Angebot gedeckt ist. Das ist ja an sich nicht schlimm (und die meisten Kunden haben keine Ahnung, welche Wünsche welche Kosten verursachen), wenn Sie mit Ihrem Kunden nur Einvernehmen erzielen.
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