Verhandlungssache Anwaltskosten

Spielraum bei der Vergütung für Rechtsanwälte

Vor einiger Zeit wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung deutlich gelockert. Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bietet nun flexiblere Verhandlungsmöglichkeiten bei der Preisgestaltung. Wo können Sie als Kunde feilschen? Und wo bleibt (vorerst) alles beim Alten? Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Rechtsanwalts-Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

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Zum 1. Juli 2006 wurden die gesetzlichen Vorgaben bei der anwaltlichen Vergütung deutlich gelockert. Das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) bietet nun flexiblere Verhandlungsmöglichkeiten bei der Preisgestaltung. Wo können Sie als Kunde feilschen? Und wo bleibt (vorerst) alles beim Alten? Dieser Artikel gibt einen kurzen Überblick über die Rechtsanwalts-Vergütung in zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Bisher orientierten sich die Anwaltsgebühren in der Regel am Gegenstandswert, also gewöhnlich daran, um wie viel Geld gestritten wurde. Das Honorar stand dem Anwalt für seine Arbeit ohne weiteres zu, auch wenn er nicht ein Wort darüber verloren hatte.

Dieser Automatismus ist nun für bestimmte Gebiete der anwaltlichen Tätigkeit weggefallen; das wichtigste ist die außergerichtliche Beratung. Was verbirgt sich hinter diesem Begriff?

Außergerichtliche Beratung

Eine Angelegenheit ist "außergerichtlich", solange sich kein Gericht mit ihr beschäftigt, also weder Sie noch die gegnerische Partei Klage eingereicht haben.

Beratung bedeutet, dass Sie mit Ihrem Rechtsanwalt ein Gespräch führen oder einen Brief von ihm bekommen, und hinterher klüger sind als zuvor. D.h. Sie wissen jetzt, was zu unternehmen ist. Oder auch, dass Sie besser nichts unternehmen sollten, weil sich das gewünschte Ziel ohne unangemessene Risiken gar nicht erreichen lässt. Eine Art "Hilfe zur Selbsthilfe". Dieses Feld der bloßen Beratung verlässt der Anwalt, sobald er in Ihrem Auftrag nach außen für Sie auftritt, etwa indem er einen Brief an die gegnerische Partei schreibt.

Solange sich der Job Ihres Anwalts auf eine solche außergerichtliche Beratung beschränkt, gelten für die Preisvereinbarung weder Mindest- noch Höchstgrenzen. Das Honorar darf vollkommen frei ausgehandelt werden.

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