Was sind Abschreibungen, und warum muss man das überhaupt wissen, nur weil man selbstständig ist?
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Das Finanzamt berücksichtigt Ihre Anschaffungen nur in Raten
Abschreiben bedeutet, grob gesagt: Sie müssen die Kosten für ein Wirtschaftsgut nach und nach als Ausgabe in der Buchführung ausweisen, jedes Jahr einen Teilbetrag. Und dürfen nicht alles auf einmal geltend machen.
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Ein Beispiel: Sie schaffen für Ihr Unternehmen einen neuen Laptop an und bezahlen den Preis – sagen wir: 1.500 Euro – sofort. Das Geld fehlt zwar auf Ihrem Firmenkonto, aber aus Sicht des Finanzamts hat Ihr Unternehmen nichts verloren, es hat nur Bargeld in ein Wirtschaftsgut von gleichem Wert verwandelt (aktiviert). Als Betriebsausgabe, die Ihren Gewinn und damit auch die Steuerlast verringert, können Sie die 1.500 Euro deshalb nicht ansetzen.
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Sie können den neuen Laptop aber abschreiben: Jahr für Jahr ziehen Sie einen bestimmten Teil der 1.500 Euro im Jahresabschluss von Ihrem Gewinn ab. Auf wie viele Jahre Sie die Anschaffungskosten verteilen müssen, wie lange also die Abschreibungsfrist läuft, hängt davon ab, welche Art von Wirtschaftsgut Sie erstanden haben. Dazu hat der Bundesfinanzminister die sogenannten AfA-Tabellen herausgegeben. (AfA steht für Absetzung für Abnutzung). Darin steht, was die Ministerialbeamten für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des betreffenden Wirtschaftsgutes halten. Die AfA für unseren Laptop beträgt drei Jahre (bei anderen Anlagegütern sind die Abschreibungsfristen viel länger – bei Büromöbeln etwa 13 und bei baulichen Anlagen 33 Jahre).
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Das bedeutet, dass Sie den neuen Rechner pro Jahr mit höchstens 500 Euro abschreiben können und auf mindestens drei Jahre abschreiben müssen. Es können auch vier Jahre werden, weil dabei monatsgenau gerechnet wird: bei einem unterjährigen Kauf setzen Sie im ersten und vierten Jahr die entsprechenden Teilsummen an. Übrigens verkürzt sich die Abschreibungsfrist nicht, wenn der Laptop schon nach einem Jahr den Geist aufgibt oder weiterverkauft wird.
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Auch für Ihre Stundensatz-Kalkulation wichtig!
Die steuerlichen Abschreibungen müssen auch in Ihrer Honorar- bzw. Stundensatz-Kalkulation mit einfließen. Schließlich haben Sie direkte Auswirkungen auf die Höhe des Gewinns und damit auf Ihr selbstständiges Nettoeinkommen.
Unser Online-Rechner bezieht die Abschreibungen direkt in die Kalkulation mit ein: Zum Stundensatz-Rechner (Web-App).
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GWG: Bei kleineren Anschaffungen gelten Sonderregeln
Liegt der Wert einer betrieblichen Anschaffung bei höchstens 150 Euro, handelt es sich um eine reine Betriebsausgabe (Kleinbetragsrechnung).
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Und auch bei sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) zwischen 150 und 1.000 Euro können Sie den Abschreibungsaufwand vereinfachen oder sich ganz ersparen:
Bei einem Anschaffungswert bis 410 Euro dürfen Sie die gesamten Kosten sofort als Betriebsausgabe buchen.
Wahlweise können Sie sämtliche angeschafften Wirtschaftsgüter im Wert zwischen 150 und 1.000 Euro zusammenpacken und insgesamt auf fünf Jahre abschreiben.
Sie dürfen aber nur eine dieser Varianten pro Wirtschaftsjahr wählen. Was günstiger ist, hängt ganz vom Einzelfall ab – Sie sollten es mit unserem GWG-Abschreibungsplaner konkret durchrechnen.
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Gebrauchte Wirtschaftsgüter
Kaufen Sie gebrauchte Güter, dann können Sie in vielen Fällen ganz einfach deren Lebensalter von der Abschreibungsfrist abziehen – die Anschaffungskosten eines ein Jahre alten PCs also auf zwei Jahre abschreiben (wenn er nicht sowieso unter die GWG fällt).
Ausnahme: Sie kaufen einen vier Jahre alten Laptop oder ein Auto, das die Kfz-AfA von sechs Jahren schon überlebt hat. Dann wird das Finanzamt trotzdem noch auf einer mehrjährigen Abschreibung bestehen.
Für viele Gründer wichtig: Vergessen Sie nicht, die vielen Wirtschaftsgüter aus Ihrem Privatbesitz abzuschreiben! Der zwei Jahre alte, teure Schreibtischsessel, der vom Wohnzimmer ins Büro wandert, kann Ihnen noch elf Jahre lang Steuern sparen.
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Noch zwei Anmerkungen
Hier ging es nur um die steuerliche Sicht auf Abschreibungen. Es gibt aber auch eine betriebswirtschaftliche Perspektive – schließlich sollten Sie wissen, was Ihre Anlagegüter tatsächlich wert sind, denn das ist ja ein Teil Ihres Unternehmenswerts. Fiktive steuerliche Werte sind dafür irrelevant.
Abschreibungen sind für Selbstständige insgesamt ein recht leidiges Thema und freuen eher die Finanzbehörden. Es gibt aber auch einen Lichtblick: Der sogenannte Investitionsabzugsbetrag ist quasi eine vorweggenommene Abschreibung für etwas, das Sie erst in einigen Jahren anschaffen wollen. Damit können Sie Ihre Steuerlast sehr effektiv senken.