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Die Zahlungsmoral der Kundschaft ist in den vergangenen Jahren nicht besser geworden. Dienstleister und Lieferanten sind daher gut beraten, attraktive Zahlungsanreize zu bieten. Besonders wirkungsvoll sind Schnellzahlerrabatte. Damit Skonto-Abzüge nicht zu Ihren Lasten gehen, kalkulieren Sie Preisnachlässe von vornherein in Ihre Angebotspreise ein. Wir zeigen, wie Sie richtig rechnen.
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Bezahlte Rechnungen sind besser als offene Posten. Und: Wer die attraktivsten Zahlungsbedingungen bietet, kassiert zuerst. Aber wie kalkuliert man Skonto und Preis optimal?
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Skonto aus Sicht des Rechnungsempfängers
Wie sinnvoll es ist, selbst gewährte Skonti in Anspruch zu nehmen, darüber sind Sie sich als Kunde vermutlich im Klaren. Wenn nicht, empfehlen wir unseren Grundlagenbeitrag "Schnellzahlerrabatt: Skonto ziehen lohnt sich (fast) immer".
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Vorher-Nachher-Betrachtung: Barverkaufspreis und Zielverkaufspreis
Die bemerkenswerte Zinswirkung beim Skonto-Abzug sollten Sie auch dann kennen, wenn Sie selbst Ihren Kunden Zahlungsanreize bieten wollen. Der prozentuale Nachlass auf den Rechnungsbetrag stellt faktisch die (meist sehr ordentliche) Verzinsung eines Lieferantenkredites dar: Schließlich haben Sie Ihren Teil des Geschäfts durch Ihre Lieferung oder Dienstleistung ja bereits geleistet und verzichten bis zum Eintreffen der Zahlung auf das Ihnen zustehende Geld. Bei zeitnaher Zahlung könnten Sie das ja zinsbringend anlegen.
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Als Anbieter sollten Sie daher von vornherein unterscheiden zwischen dem ...
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Barverkaufspreis (das ist die von Ihnen kalkulierte Einnahme, die nach dem angebotenen Skontoabzug tatsächlich in Ihrer Kasse oder auf Ihrem Konto landen soll) und
dem Zielverkaufspreis (das ist der ausgehandelte Endpreis, bevor der Kunde Skonto abgezogen hat).
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