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Verhaltensregeln am Unfallort
Egal, ob Privat- oder Firmenwagen: Ein Verkehrsunfall ist in der Regel immer mit viel Ärger verbunden. Rechtsanwältin Sylvia Marten verrät die wichtigsten Verhaltensregeln für den Unfallort und die Schadensregulierung, wenn es doch mal kracht.
Als Unfallbeteiligter sind Sie gesetzlich verpflichtet, sofort anzuhalten. Dabei müssen Sie so lange am Unfallort warten, bis Sie den anderen Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Daten ermöglicht haben. Ist kein Unfallgegner vor Ort, etwa weil Sie ein parkendes Auto touchiert haben, müssen Sie zumindest eine angemessene Zeit warten (dazu später mehr).
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Verhaltensregeln nach dem Unfall
Sofern Ihr Fahrzeug bei einem Unfallereignis beschädigt wurde, lassen Sie das Fahrzeug durch einen Sachverständigen besichtigen und holen Sie zumindest einen Kostenvoranschlag ein. Einen Sachverständigen sollten Sie auch dann konsultieren, wenn das Fahrzeug zunächst keine konkret ersichtlichen Beschädigungen aufweist. Die gegnerische Versicherung hat nicht nur die Reparaturkosten für den Wagen zu ersetzen, sondern auch die Kosten für ein Sachverständigengutachten. Eine Ausnahme besteht nur, wenn es sich um einen Bagatellschaden handelt, d. h. um einen Schaden zwischen ca. 500-750 Euro, und dies auch für jeden erkennbar ist. In solchen Fällen lehnen die Versicherungen grundsätzlich die Kostenübernahme eines Gutachtens - unter Verweis auf die Schadensminderungspflicht - ab.