Statt 30-Cent-Kilometerpauschale: Tatsächliche Kosten bei Geschäftsreisen mit dem Privat-PKW ansetzen

Teurer Wagen, hoher Verbrauch, viele Reparaturen? Beteiligen Sie das Finanzamt an den Auto-Kosten - auch ohne Fahrtenbuch.

Statt der Kilometerpauschale von 30 Cent können Sie auch die tatsächlichen Kosten bei Geschäftsfahrten mit dem Privat-PKW ansetzen. Das macht mehr Arbeit - und bringt oft mehr Geld.

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Wenn Selbstständige ihren Privat-Pkw für Geschäftsfahrten nutzen, setzen sie meistens die magere 30-Cent-Pauschale pro Kilometer an. Das ist einfach und bequem – aber wenig einträglich. Wer Belege für seine tatsächlichen Ausgaben sammelt, darf zum Glück auch einen höheren Kostenersatz geltend machen. Wir erläutern, wie Sie Ihre ganz persönliche Steuerpauschale ermitteln.

Was viele Selbstständige und Unternehmer nicht wissen: Statt der seit einer gefühlten Ewigkeit unveränderten 30-Cent-Kilometerpauschale dürfen sie grundsätzlich auch höhere Kosten geltend machen. Voraussetzung ist jedoch der Nachweis der tatsächlichen Kosten.

Ein Fahrtenbuch ist für die Kostenerhebung nicht erforderlich: Es genügt …

  • zu Beginn eines repräsentativen Zeitraums den Kilometerstand zu notieren (am besten zu Jahresanfang) ,

  • sämtliche Rechnungen und Quittungen für die laufenden Fahrzeugkosten zu sammeln,

  • die Abschreibungen zu ermitteln (die übliche Pkw-Nutzungsdauer beträgt 6 Jahre) und

  • schließlich den Kilometerstand am Ende des Zeitraums zu notieren.

Anschließend brauchen Sie die Gesamtkosten nur noch durch Zahl der gefahrenen Kilometer zu teilen. Auf diese Weise ermitteln Sie Ihre ganz persönlichen Kilometer-Kostenpauschale: Und die liegt in vielen Fällen über der mageren 30-Cent-Marke!

Pauschale Vollkosten-Kalkulation

Zu den Fahrzeugkosten gehören insbesondere:

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