Mit Bild
Wer nicht mehr als 22.000 Euro Umsatz pro Jahr macht, gilt als Kleinunternehmer und braucht seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Doch was tun, wenn der laufende Umsatz die Kleinunternehmergrenze zu überschreiten "droht"? Keine Sorge: Eine positive Einnahme-Entwicklung ist auch dann Anlass zur Freude - und nicht etwa zur Panik.
Mit Bild
Viele Gründerinnen und Gründer starten als "umsatzsteuerliche Kleinunternehmer": Als solche brauchen sie bis zu einem Jahresumsatz (nicht: Gewinn!) bis 20.000 Euro auf ihren Ausgangsrechnungen keine Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) auszuweisen bzw. aufzuschlagen. Eine Sonderregelung in § 19 Umsatzsteuergesetz erspart ihnen die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen und senkt die Preise für Endverbraucher.
Mit Bild
Im Gegenzug können sie sich dann allerdings auch nicht die "Vorsteuer" vom Finanzamt zurückholen: Vorsteuer nennt man den Mehrwertsteuer-Anteil, der in den eigenen betrieblichen Ausgaben enthalten ist.
Mit Bild
Was gehört zum Jahresumsatz?
Die gute Nachricht: Bei der Jahresumsatz-Grenze von 22.000 Euro werden ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Einnahmen berücksichtigt - steuerfreie Erlöse hingegen nicht. Zu den steuerfreien Lieferungen und Leistungen gehören zum Beispiel ...
Mit Bild
Heilbehandlungen,
berufsqualifizierende Lehre an öffentlichen Bildungseinrichtungen oder auch
bestimmte Exporte.
Mit Bild
Auch der private Nutzungsanteil an den Kosten des Geschäftswagens (und andere private Nutzungsanteile) werden nicht als Umsatz im Sinne des § 19 UStG gewertet - vorausgesetzt, bei der Anschaffung der betreffenden Wirtschaftsgüter wurde keine Umsatzsteuer geltend gemacht.
Wollen Sie weiterlesen?
Als zahlendes Mitglied von akademie.de haben Sie vollen Zugriff auf alle Inhalte und können alle PDF-Dateien, Checklisten, Mustervorlagen und Anwendungen herunterladen und verwenden.
Wollen Sie mehr über die Mitgliedschaft erfahren?
Wenn Sie schon Mitglied sind, loggen Sie sich bitte ein.