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Kleinunternehmer und Freiberufler müssen keine speziellen Aufzeichnungspflichten beachten - das gilt auch für Bargeschäfte. Die geordnete Sammlung aller Einnahme- und Ausgabebelege genügt grundsätzlich. Wir erläutern, wie Sie Ihre Bargeld-Einnahmen und -Ausgaben dokumentieren, ohne ein Kassenbuch zu führen. Wer freiwillig eine betriebliche Bargeld-Kasse führt, bekommt Tipps für die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Kassenbuch und Hinweise auf passende Software.
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Kleine Unternehmen und Freiberufler haben's gut: Sie müssen keine "Bücher führen". Es genügt die vergleichsweise einfache Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Aufzeichnung und laufende Kontrolle von Bargeldbewegungen in einem Kassenbuch verlangt der Gesetzgeber nicht.
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Rechtsgrundlage der Einnahmenüberschussrechnung
Die detaillierten gesetzlichen Grundlagen und Vorteile der "Buchhaltung ohne Bücher" werden im Einführungs-Kapitel unseres EÜR-Infopakets ausführlicher erläutert.
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Dessen ungeachtet fragen sich viele Jungunternehmer, was sie bei baren Einnahmen und Ausgaben beachten müssen. Die gute Nachricht vorweg: Vorausgesetzt, Sie können jeden Geschäftsvorfall einzeln belegen, müssen Sie kein separates Kassenbuch führen. Andererseits: Wer seine Ausgangsrechnungen überwiegend bar kassiert, ist mit einem Kassenbuch unter Umständen gut bedient.
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Bitte beachten Sie: Falls Sie sich freiwillig entscheiden, ein Kassenbuch zu führen, muss es den geltenden Anforderungen genügen!
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Es geht auch ohne Kasse
Wenn Sie auf einen separaten betrieblichen Bargeldbestand und das dazugehörige Kassenbuch verzichten, entfällt der mühselige "Kassensturz": So bezeichnen Kaufleute die laufende zeitnahe Abstimmung zwischen buchmäßigem Kassenbestand und tatsächlich in der Kasse vorhandenem Bargeld. Die erfahrungsgemäß oft erforderliche Fahndung nach Differenzen erübrigt sich. Auch das Regulieren des Kassenbestandes durch regelmäßige Aus- und Einzahlungen vom Girokonto bzw. auf das Girokonto ist nicht erforderlich.
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