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Gutschrift ist nicht gleich Gutschrift: Sie kann eine vorherige Rechnung korrigieren - oder aber diese ganz ersetzen. Wir erläutern, welche Gutschrift-Typen es gibt, welche Formvorschriften eingehalten werden müssen, wie sie im Rahmen der Einnahmen-Überschussrechnung verbucht werden und was es mit der vermeintlichen Steuernummer-Pflicht auf sich hat.
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Um Gutschriften ranken sich manche Irrtümer und Missverständnisse. In der Buchhaltung tauchen der Begriff "Gutschrift" mit mindestens drei verschiedenen Bedeutungen auf:
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Mit der Gutschrift im ersten Sinn korrigiert ein Lieferant oder Dienstleister eine zuvor von ihm selbst ausgestellte Rechnung.
Bei einer zweiten Form von Gutschrift tauschen die Geschäftspartner die Rollen: Der Leistungsempfänger (= Kunde) rechnet von sich aus ein Geschäft ab und erspart dem Dienstleister somit das Ausstellen einer Rechnung.
Und obendrein werden drittens auch noch Bank-Überweisungen von Kunden als "Gutschriften" bezeichnet.
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Schwierigkeiten bereitet in aller Regel die Abgrenzung zwischen den beiden ersten Bedeutungen.
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Die lästige Umsatzsteuer
Der "pingelige" Umgang mit Gutschriften ist genau genommen nur dann von Bedeutung, wenn umsatzsteuerpflichtige Unternehmen beteiligt sind: Denn Gutschriften enthalten in aller Regel Umsatzsteuer-Bestandteile - die sich...
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sowohl auf die Vorsteuer (des Ausstellers) auswirken als auch
auf die Umsatzsteuereinnahmen (des Empfängers).
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