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Für viele Selbstständige ist der achtseitige „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ die einzige Meldehürde vor dem Start ins Geschäftsleben. Wir erläutern, was auf Sie zukommt und worauf Sie achten sollten.
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Zweck der „Befragung“
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An ihm kommt kein Gründer in Deutschland vorbei: Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt.
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Wer eine gewerbliche, freiberufliche bzw. selbstständige oder land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen will, muss gegenüber dem Finanzamt zahlreiche Auskünfte geben:
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Angefangen bei den Angaben zur eigenen Person, Steuernummern, Anschrift, Kommunikations- und Bankverbindungen,
über Informationen zur Art der geplanten Tätigkeit, Betriebsstätten, Rechtsform und eigene gewerbliche oder selbstständige Tätigkeiten in der Vergangenheit,
Angaben über die Gewinnermittlung, sonstige Einkünfte und andere Grundlagen der Einkommensteuer
bis hin zu den Details der Umsatzsteuer-Berechnung.
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Keine Sorge: Viele Eingaben erklären sich von selbst – alle anderen erläutern wir auf den nächsten Seiten oder verweisen auf Beiträge mit weiterführenden Informationen.
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Orientierungshilfe ersetzt keine Einzelfallberatung
Falls Sie einen Steuerberater haben und/oder bei Ihrem Vorhaben von einem Gründungs-Coach oder Unternehmensberater unterstützt werden, füllen Sie den Fragebogen am besten zusammen mit Ihrem Berater aus. Damit vermeiden Sie von vornherein Fehleingaben und Missverständnisse im Umgang mit dem Finanzamt.
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