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Besuch vom Finanzamt - ein seltenes Ereignis
Betriebsprüfungen sind alles andere als alltäglich: 30 Jahre und länger es dauern, bis Kleinbetriebe und Selbstständige vom Finanzamt "heimgesucht" werden. Umso beunruhigender, wenn es dann soweit ist. Wir erläutern, wen es wann und warum trifft, worauf Sie sich vorbereiten können und was Sie (nicht) zu befürchten haben.
Die meisten Jungunternehmer und Nachwuchs-Selbstständige wissen, dass Betriebsprüfungen der Finanzämter möglich sind. Nur eine Minderheit hat jedoch praktische Erfahrungen damit. Bei Licht betrachtet, ist das Interesse des Fiskus, vor Ort einen Blick in die Bücher zu werfen, alles andere als überraschend: Denn während angestellte Steuerpflichtige in ihren Steuererklärungen jede einzelne Position ihrer Werbungskosten penibel belegen müssen, genügt bei Betrieben die Unterschrift unter die summarische Einnahmenüberschussrechnung bzw. Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz.
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Warum gerade bei mir? Was das Finanzamt mit einer Betriebsprüfung bezweckt
Dass Prüfungen selten stattfinden, ist ein schwacher Trost, wenn man selbst eine Prüfungsanordnung in Händen hält. Im Gegenteil: Die meisten Betroffenen fragen sich natürlich erst einmal, warum es gerade sie trifft - auch und gerade, wenn sie keine krummen Steuer-Dinger gedreht haben.
Die Antwort ist ganz einfach: Entweder sie sind laut Prüfturnus einfach fällig oder es ist purer Zufall. Denn die Außenprüfungen der Finanzämter finden nach dem Zufallsprinzip statt - es sei denn ...
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Der Prüfer als "Mitarbeiter auf Zeit"
Zurück zur klassischen Außenprüfung: Je nach Größe Ihres Unternehmens sowie Art und Umfang der Prüfung haben Sie für ein paar Stunden, einige Tage oder gar mehrere Wochen während der üblichen Arbeitszeiten einen zusätzlichen "Mitarbeiter" in Ihren Räumen. Wegen der fortlaufenden Anschlussprüfungen sind in manchen Konzernen ganze Büros für die Prüfer und ihre Helfer reserviert.
"Mitarbeiter" sind die Prüfer - zumindest theoretisch - aber auch aus einem anderen Grund: Sie haben nämlich die Pflicht, Sie zu beraten und Ihnen auch Hinweise zu Ihren Gunsten zu geben!
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Der Ablauf einer Betriebsprüfung
Nachdem sich der - meist auf Ihre Branche spezialisierte - Prüfer ausgewiesen und Ihren Betrieb betreten hat, wird er zunächst den Zeitpunkt des Prüfungsbeginns dokumentieren. Das ist unter anderem deshalb wichtig, weil Selbstanzeigen ab dem Moment nicht mehr strafbefreiend wirken.
Spätestens seit dem spektakulären Steuerfall Uli Hoeneß ist der Öffentlichkeit klar geworden, dass das Steuer-Strafrecht reumütigen Sündern eine ungewöhnliche Chance bietet: Mit einer Selbstanzeige können nicht nur Ordnungswidrigkeiten in Form "leichtfertiger Steuerverkürzungen" geheilt werden. Sogar der Straftatbestand einer systematischen Steuerhinterziehung hat keine strafrechtlichen Konsequenzen, sofern er rechtzeitig und aus eigenem Antrieb bei den Finanzbehörden gemeldet wird. Das gilt auch dann, wenn die Prüfungsanordnung bereits eingetroffen ist. Hat die Prüfung aber erst einmal begonnen, ist das Kind in den Brunnen gefallen.
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Hereinlassen reicht nicht: Sie haben Mitwirkungspflicht!
Steuerpflichtige müssen an der Betriebsprüfung persönlich mitwirken. Nur wenn gegen Sie ein Strafverfahren läuft, dürfen Sie sich auf Ihr Auskunftsverweigerungsrecht berufen. Darüber hinaus sollen Sie besonders fachkundige Ansprechpartner für den Prüfer benennen (z. B. Ihren Buchhalter). Die Finanzbeamten dürfen aber auch jeden anderen zufällig anwesenden Mitarbeiter befragen!
Das gilt sogar für Auszubildende. Überlegenswert ist es also, Plaudertaschen und andere Wackelkandidaten für die Dauer des Besuchs vom Finanzamt mit aushäusigen Aufgaben zu beschäftigen.