Selbstständige und Berufsgenossenschaft

Freiwillig in die Berufsgenossenschaft, als Unfallversicherung - lohnt sich das? Und für welche Selbstständigen ist die Mitgliedschaft Pflicht?

Freiwillig in die Berufsgenossenschaft, als Unfallversicherung - lohnt sich das für Selbstständige? Und für welche Selbstständigen ist die Mitgliedschaft ohnehin Pflicht? Hier lesen Sie Antworten auf Fragen zur Berufsgenossenschaft.

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Freiberufler und Unternehmer müssen ihre Mitarbeiter bei der Berufsgenossenschaft anmelden und laufend Beiträge zahlen. Sie selbst jedoch sind - meistens - nicht verpflichtet, Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zu zahlen. Lohnt sich die freiwillige Mitgliedschaft? Und welche Selbstständigen sind verpflichtet, Mitglieder in ihrer Berufsgenossenschaft zu sein (Stichwort "ETEM")? Dieser Beitrag gibt Antworten.

Die Berufsgenossenschaften: Leistung und Mitgliedschaft

Die gesetzliche Unfallversicherung ist zusammen mit der Krankenversicherung der älteste Zweig der deutschen Sozialversicherung. Dass Mitarbeiter auf Kosten ihrer Arbeitgeber gegen Arbeitsunfälle und die Folgen von Berufskrankheiten versichert sind, ist bis heute weithin unbestritten. Ob dieser Versicherungsschutz jedoch nur durch Pflichtversicherung in einer der gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften zu gewährleisten ist, steht auf einem ganz anderen Blatt: Das Monopol der Berufsgenossenschaften und deren Beitragspolitik werden oft heftig kritisiert.

Andererseits: Die Leistungen der Berufsgenossenschaften bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie anerkannten Berufskrankheiten können sich sehen lassen. Vor allem die medizinische Versorgung und die Rehabilitationsangebote in Einrichtungen der Berufsgenossenschaften gelten als vorbildlich.

Freiwillig in die BG?

Grund genug, als Selbstständiger über eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Unfallversicherung nachzudenken. Hintergrund: Als Freiberufler und Unternehmer sind Sie selbst nicht gegen Betriebsunfälle und Berufskrankheiten versichert, solange Sie nicht zugleich Angestellter Ihres Unternehmens sind (wie das zum Beispiel bei geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH oft der Fall ist). Falls Sie sich als Einzelkämpfer selbstständig machen, müssen Sie sich also nicht unbedingt bei der "BG" anmelden. Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen (s.u.)

Rechtsgrundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft bildet § 6 SGB VII. Ob sich die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung lohnt, hängt im Einzelfall vom Preis-Leistungsverhältnis ab. Bei den Pflichtversicherten wird der Beitrag zur Berufsgenossenschaft auf Basis der gesamten Lohnsumme berechnet. Freiwillig versicherte Selbstständige und Unternehmer können innerhalb bestimmter Grenzen die Versicherungssumme frei wählen - und zwar unabhängig von der Höhe ihres tatsächlichen Einkommens.

Ausnahmsweise: Selbstständige BG-Zwangsmitgliedschaft

Bitte beachten Sie: Selbstständige und Unternehmer sind grundsätzlich nicht pflichtversichert. Für einige Berufsgruppen ist die gesetzliche Unfallversicherung allerdings auch dann Pflicht, wenn die Tätigkeit selbstständig ausgeübt wird. Ausnahmen von Gesetzes wegen gelten gemäß § 2 SGB VII zum Beispiel für ...

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